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Google erlaubt Bitcoin und Krypto-Werbung: ICOs bleiben weiterhin verboten

Google stellt eine der wichtigsten Werbeplattformen für die Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen dar.

2 Min. Lesezeit
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(Foto: BigTunaOnline / Shutterstock)

Unter dem Produkt “Google Ads” können Werbetreibende Anzeigen schalten, die auf den hauseigenen Plattformen angezeigt werden. Primär betrifft dies also die Google-Suchergebnisse. Gerade im Bereich der Finanzprodukte und -dienstleistungen gibt es hierfür klare Richtlinien, die unter anderem regeln, welche Themen in welchen Ländern zulässig sind. Dies betrifft im Übrigen nicht nur Finanzprodukte, sondern viele weitere Bereiche wie Glücksspiele, Medizin und Gesundheit, Werbung für Alkohol und Tabak oder auch politische Inhalte.

Aktualisierte Werberichtlinien für Kryptowährungen

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Nun hat das in Kalifornien ansässige Unternehmen zum 03. August die Werberichtlinien für Kryptowährungen angepasst. Ein absoluter Anlass für uns, näher auf die neuen Richtlinien zu blicken.

Welche Form der Werbung ist ab sofort (wieder) erlaubt und was bleibt verboten?

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Zunächst halten wir fest, dass die zulässigen Länder, in denen die Werbung für Kryptowährungen erlaubt ist, sich auf die USA und Japan beschränken.

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Als erlaubte Form der Werbung gelten Anzeigen für Kryptobörsen, Krypto-Wallets sowie Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bitcoin-Mining. Konkret heißt es:

Ab dem 3. August 2021 können Werbetreibende, die ihre Anzeigen für Kryptobörsen und -Wallets auf die Vereinigten Staaten ausrichten, ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben.

Damit öffnet Google also insbesondere die Türen für seriöse Anbieter wie Coinbase oder Kraken, die in den USA lizenziert und reguliert sind. Alle Anbieter, die Werbung schalten wollen, müssen dabei eine Zertifizierung von Google erhalten. Alte Zertifizierungen verlieren ihre Gültigkeit, sodass jeder Anbieter einer neuen Prüfung unterzogen wird.

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Grundlage für eine positive Zertifizierung durch Google sind

  1. eine Registrierung bei der amerikanischen FinCEN als Zahlungsservice-Unternehmen sowie als Dienstleister im Zahlungsverkehr in einem der US-Bundesstaaten
  2. eine Registrierung bei einer amtlich zugelassenen Geschäftsbank in den USA

ICOs, Trading-Bots und Anlageberatungen bleiben verboten

Erwähnenswert ist hierbei vor allem auch das strikte Verbot von Google für Werberichtlinien bezüglich Initial Coin Offerings (ICOs) oder auch Initial Decentral Exchange Offerings (IDOs).

Unregulierte Angebote von dezentralen Börsen und Decentralized Finance Produkten, die Google als “unkontrollierte dApps” zusammenfasst, bleiben ebenso verboten.

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Neben fast allen Arten von unregulierten Coin Offerings bleibt auch das Werbeverbot für Anlageberatungen jeglicher Art bestehen. Unseriöse Werbeangebote für Trading-Signale oder automatisierte Handelsbots, die es auch hier in Deutschland regelmäßig gab, sind ebenso verboten.

Bitcoin2Go meint: In den USA sowie Japan leben zusammen rund 450 Millionen Menschen. Dies entspricht ungefähr der Einwohnerzahl der 27 EU-Staaten. Durch die neu definierten Werberichtlinien können nun insbesondere Kryptobörsen Werbung schalten, um somit neue Kunden zu werben. Dies wird wohl auch dazu führen, dass mehr Menschen mit Kryptowährungen konfrontiert werden. Durch die vorher notwendige FinCEN-Registrierung erhöht sich die Legitimität der Werbemaßnahmen. Ein weiterer Vorteil der Lizenzierung besteht im Verbraucher- und Kundenschutz, da unseriöse Börsen keine Werbegenehmigung erhalten. Auch das explizite Verbot für Trading-Signale, Bot-Systeme oder ICOs jeglicher Art begrüßen wir.

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