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Geheimer Werbedeal: Google soll Facebook bevorzugt behandelt haben

Gerichtsdokumente sollen zeigen, dass Google das soziale Netzwerk bei Werbeschaltungen bevorzugt hat. Im Gegenzug soll Facebook darauf verzichtet haben, in direkte Konkurrenz mit Google zu treten.

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Hat Google Facebook mit einer Sonderbehandlung aus dem Header Bidding rausgehalten? (Foto: Koshiro K / Shutterstock.com)

Facebook hat dank eines bislang geheimen Werbedeals offenbar eine Vorzugsbehandlung von Google erhalten. Im Gegenzug für die Vorteile, die anderen Marktteilnehmern offenbar verwehrt blieben, soll sich Facebook bereit erklärt haben, nicht in dem spezifischen Teil des Werbegeschäfts mit der Alphabet-Tochter zu konkurrieren. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die im Rahmen eines Verfahrens mehrerer US-Bundesstaaten gegen Google eingereicht wurden, und über die das Wall Street Journal und die New York Times übereinstimmend berichten.

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Konkret geht es um Googles Open-Bidding-Angebot. Hier können Anzeigenmarktplätze in Echtzeit darauf bieten, einen angebotenen Anzeigenplatz mit Werbung zu bestücken. Dafür zahlen die angeschlossenen Marktplätze eine Gebühr an Google. Nach Angaben der New York Times erhielt Facebook aber einen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber anderen Anbietern und wurde darüber hinaus mit deutlich mehr Informationen versorgt, als andere Open-Bidding-Teilnehmer.

Als Teil der Vereinbarung soll sich Facebook verpflichtet haben, bei mindestens 90 Prozent der Auktionen auf einen Anzeigenplatz zu bieten, wenn das soziale Netzwerk den Endnutzer identifizieren kann. Außerdem soll der Konzern von Mark Zuckerberg vertraglich zugesagt haben, bis zu 500 Millionen US-Dollar jährlich über vier Jahre in Open-Bidding-Auktionen zu stecken. Im Gegenzug soll Facebook die Garantie erhalten haben, dass Google die Auktionen nicht zu eigenen Gunsten manipuliert.

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Open Bidding: Google soll Facebook eine Gewinngarantie ausgestellt haben

Die Vereinbarung zwischen den beiden Firmen soll eine Klausel enthalten, nach der Facebook eine bestimmte Anzahl an Auktionen automatisch gewinnt. „Unbemerkt von anderen Marktteilnehmern haben die Parteien vereinbart, dass der Hammer bei einer bestimmten Anzahl von Auktionen zu Gunsten von Facebook fallen wird, unabhängig davon, wie hoch andere bieten mögen“, zitiert die New York Times aus dem von der Staatsanwaltschaft eingereichten Gerichtsdokument. Google widerspricht der Aussage und erklärt, dass auch Facebook immer der höchste Bieter sein müsse, um eine Auktion zu gewinnen.

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Noch 2017 hatte Facebook angekündigt, mit einem eigenen Angebot in den Markt für Header-Bidding einzusteigen. Ende 2018 wurden diese Pläne dann offiziell eingestellt und das soziale Netzwerk schloss sich Googles Open-Bidding-Programm an. Dass der Deal kartellrechtliche Fragen aufwerfen könnte, scheint auch den beiden beteiligten Tech-Konzernen klar gewesen zu sein. Laut Anklage soll das Wort „Kartell“ nicht weniger als 20 Mal in dem Vertrag der beiden Firmen genannt werden.

Außerdem gebe es eine Klausel, nach der sich Google und Facebook gegenseitig unterstützen müssen, sollte eine der Firmen deswegen juristische Probleme bekommen. Google erklärt gegenüber dem Wall Street Journal, dass die Staatsanwaltschaft den Vertrag mit Facebook und auch andere Aspekte des Online-Werbegeschäfts falsch darstelle.

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Ebenfalls interessant: Google und IAB sollen Datenschutzverstöße beim Real-Time-Bidding begehen

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