
Nicht ganz so privat: Google sammelt wohl auch im Inkognito-Modus Daten. (Foto: Sam Kresslein / Shutterstock)
Über Googles Methoden der Datensammlung wurde schon öfter diskutiert. Jetzt gibt es erste Ergebnisse einer Klage aus dem Jahr 2020. Nutzer fordern einen Schadensersatz in Höhe von fünf Milliarden US-Dollar.
Die Kläger argumentierten, dass Googles Tracking-Methoden, einschließlich Cookies, Analysetools und App-Funktionen, weiterhin die Surfaktivitäten im Internet verfolgen würden, selbst nachdem Benutzer den Inkognito-Modus von Chrome oder ähnliche Funktionen in anderen Browsern aktiviert hätten. Dieser Modus werde von vielen als Schutz ihrer Privatsphäre verstanden. Ein Antrag von Google auf ein summarisches Urteil wurde abgelehnt.
Verstößt Google gegen den Datenschutz?
Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers stützte ihre Entscheidung laut The Verge auf verschiedene Dokumente, darunter die Chrome-Datenschutzerklärung, die Datenschutzrichtlinie, den Inkognito-Begrüßungsbildschirm und die Hilfeseite von Google zum Thema der privaten Suche.
Sie wies darauf hin, dass diese Dokumente Informationen darüber enthalten, wie der Inkognito-Modus die gespeicherten Daten einschränkt und wie Nutzer die Kontrolle über ihre geteilten Informationen behalten können. In ihrer schriftlichen Erklärung betonte die Richterin, dass die Frage im Raum steht, ob diese Dokumente ein verbindliches Versprechen seitens Google darstellen, keine Nutzerdaten während des privaten Surfens zu sammeln.
Google widerspricht Anschuldigungen
Google-Sprecher José Castañeda reagierte auf die Entscheidung gegenüber The Verge mit einer energischen Ablehnung der Anschuldigungen. Er betonte, dass der Inkognito-Modus in Chrome es den Nutzern ermögliche, im Internet zu surfen, ohne dass ihre Aktivitäten im Browser oder auf dem Gerät gespeichert werden würden. Er stellte jedoch klar, dass Websites dennoch Informationen über die Surfaktivitäten während einer Inkognito-Sitzung sammeln könnten.
Ein wesentlicher Aspekt, der den Argumenten von Google widerspricht, ist die Tatsache, dass die Kläger Beweise dafür vorgelegt haben, dass Google sowohl reguläre als auch private Browserdaten in denselben Protokollen speichert. Diese gemischten Protokolle werden zur Personalisierung von Anzeigen genutzt. Obwohl einzelne gesammelte Datenpunkte anonym sind, könnte Google sie in der Theorie verwenden, um einen Nutzer eindeutig zu identifizieren.
Angesichts der Unstimmigkeiten zwischen Aussagen von Klägern und Angeklagten wird der Prozess in die nächste Runde gehen.
Nix für ungut, aber wer auf Googles Datenschutz vertraut, dem ist nicht mehr zu helfen.