Anzeige
Anzeige
News

Datenschützer Max Schrems: Google trackt illegal Android-Nutzer

Facebook-Schreck Max Schrems legt sich mit Google an. In Frankreich hat er eine Beschwerde eingereicht, die Google massive Verletzungen der DSGVO vorwirft – nämlich ein Tracking per Werbe-ID.

3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Datenschutzaktivist Max Schrems. (Bild: europe-v-facebook.org)

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat mit seinem Datenschutzverein Noyb in Frankreich eine Beschwerde gegen Google eingereicht, in der er behauptet, dass der US-Tech-Gigant illegal die Verwendung von Android-Smartphones ohne Zustimmung ihrer Nutzer trackt. Seinen Vorwurf gründet er auf die eindeutige Werbe-ID, die jedes Android-Smartphone trägt.

Vorwurf: Googles Werbe-ID erlaubt Tracking ohne Zustimmung

Anzeige
Anzeige

Diese IDs erlauben es Google und seinen Werbekunden, das Surfverhalten der Android-Nutzer zu verfolgen, um sie mit passender Werbung ansprechen zu können. Apple verfügt mit dem Identifier for Advertisers (IDFA) über eine ganz ähnliche Technologie.

In der am Mittwoch eingereichten Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde wirft Schrems dem Tech-Riesen vor, bei der Erstellung und Speicherung der Werbe-ID „illegale Operationen“ durchzuführen, die gegen EU-Datenschutzgesetze verstoßen. Er sieht wohl insbesondere das Erfordernis der vorherigen Zustimmung verletzt.

Anzeige
Anzeige

Schrems fordert die Datenschützer auf, eine Untersuchung gegen Google einzuleiten. Die soll Googles Tracking-Praktiken offenlegen und das Unternehmen letztlich zwingen, sich DSGVO-konform zu verhalten. Zudem verlangt Schrems die Verhängung empfindlicher Geldstrafen für den Fall, dass die Behörde Beweise für Fehlverhalten findet.

Anzeige
Anzeige

„Spur aus Puder“ erlaubt detailliertes Tracking

„Durch diese versteckten Identifikatoren auf Ihrem Telefon können Google und Dritte Nutzer ohne deren Zustimmung verfolgen“, gibt Schrems’ Datenschutzanwalt Stefano Rossetti gegenüber der Financial Times zu bedenken und ergänzt: „Es ist, als hätte man ein Puder an den Händen, das eine Spur von allem hinterlässt, was man auf dem Telefon macht – von der Frage, ob man nach rechts oder links gewischt hat, bis hin zu dem Lied, das man sich angehört hat.“

Google hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Dass die Bedenken Schrems’ nicht substanzlos sind, beweist Apple gerade eindrucksvoll dadurch, dass sie die Nutzung der Werbe-ID im kommenden iOS-Update zustimmungspflichtig machen wollen.

Anzeige
Anzeige

Auch Apple unter Beschuss, Konzern bessert nach

Damit hätte jeder iOS-Nutzer die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob die Nutzung der Werbe-ID, die es allerdings weiterhin geben wird, durch die konkrete App gestattet werden soll. Weithin wird davon ausgegangen, dass Nutzer genau diese Zustimmung nicht erteilen werden. Immerhin haben sie weder Vor- noch Nachteile von einer Ablehnung.

Facebook und andere sehen sich dadurch in ihrem geschäftlichen Treiben beschädigt. Der Social-Media-Riese soll per Kartellklage gegen Apple vorgehen wollen, um die Maßnahme abzuwenden.

Auch gegen Apple hat Schrems aus den gleichen Gründen Datenschutzbeschwerde eingelegt. Der Fall wird derzeit von den österreichischen und spanischen Datenschutzbehörden geprüft. Apple weist die Vorwürfe als „sachlich unzutreffend“ zurück.

Anzeige
Anzeige

In Österreich hat Schrems eine separate Beschwerde gegen Google eingereicht. Dabei geht es ganz gezielt darum, dass Nutzer die Kennung nicht von ihren Android-Geräten löschen können.

Die französischen Behörden hat Schrems mit Bedacht gewählt. So soll das französische Rechtssystem besonders gut geeignet ein, Beschwerden unter der europäischen E-Privacy-Richtlinie zu bearbeiten. Das lassen jedenfalls Personen aus dem Umfeld des Beschwerdeführers verlauten. Die in der Frage europäischer Datenschutzregulierung im Grunde führende Behörde in Irland hat Schrems demnach mit Absicht außen vor gelassen. Die ist unter Druck geraten, seit ihr eine Reihe von Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, eine schleppende Durchsetzung der geltenden Regeln vorwerfen.

Max Schrems ist ein überaus streitbarer Datenschützer

Max Schrems gehört mit dem von ihm gegründeten Datenschutzverein Noyb zu einem der streitbarsten Verfechter des Datenschutzes. Im Sommer 2020 hatte er mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof den sogenannten Privacy-Shield, also das EU-US-Datenschutzabkommen, gekippt.

Anzeige
Anzeige

Das Gericht bestätigte Schrems’ Ansicht, dass das Abkommen nicht dem europäischen Datenschutzrecht entspreche, weil US-Behörden wie die NSA und das FBI auf Daten europäischer Nutzer zugreifen könnten, ohne, dass diese etwas dagegen tun könnten.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige