Österreichische Datenschützer der Organisation Noyb haben Klage im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen die Verwendung der Tracking-Identifikation IDFA von Apple eingereicht. Der Gründer der Gruppe Max Schrems teilte mit, IDFA ermögliche es dem Technologie-Giganten, Nutzer ohne deren Zustimmung zu verfolgen. Zudem würde Online-Verhalten ausgewertet, um gezielter Werbung zu schalten.
Den Identifier for Advertisers (IDFA) – eine Identifikationsnummer für Werbetreibende – weist Apple jedem Gerät zu. Die Werbewirtschaft verwendet die ID, um Benutzer zu identifizieren, Daten nachzuverfolgen und kundenspezifische Werbung auszuliefern. Zwar verknüpft Apple keine Person oder persönliche Daten damit, doch das Pseudonym reichert sich mit der Zeit mit vielen identifizierbaren Aktivitäten an.
Verknüpfung von Tinder-Daten bei Facebook
Über die IDFA lassen sich alle Aktivitäten des Nutzer aufzeichnen: im Netz und in Apps. So können Unternehmen feststellen, welche In-App-Ereignisse ein Nutzer auslöst oder ob er mit mobilen Werbekampagnen interagiert, indem er zum Beispiel auf Werbebanner drückt. Viele, vor allem vermeintlich kostenlose Apps sammeln diese Daten und verkaufen sie an Datenbroker weiter. Eine norwegische Studie kam zu Beginn des Jahres dahinter, dass etwa Details aus Datingapps wie Grindr oder Tinder so in die Hände von Facebook und anderen Datensammlern geraten.
Tracking lässt sich ausschalten
Sowohl bei Google (dort heißt der Identifier „GPS ADID“) als auch in Apples mobilen Betriebssystem lässt sich das Tracking unterbinden. Bei iOS führt der Weg über Einstellungen > Datenschutz zu Werbung. Dort lässt sich das „Ad-Tracking“ beschränken. In Android deaktiviert der Nutzer unter Einstellungen > Google-Anzeigen die Anzeigenpersonalisierung. Das Tracking ist in beiden Systemen von vorneherein eingeschaltet und das widerspricht der DSGVO, die „Privacy by default“ vorsieht. Apple wollte in iOS 14 das Tracking werksseitig ausschalten, ließ nach Protesten aus Richtung Facebook das Vorhaben fallen. 2021 wolle man das nachholen, lautet der neue Plan.
Noyb argumentiert, das Online-Tracking verstoße so oder so gegen die Datenschutz-Regeln, denn die anfängliche Speicherung und deren Nutzung durch Apple erfolgten ohnehin. IDFA solle nicht nur eingeschränkt, sondern dauerhaft gelöscht werden. Außerdem habe Apple zwar Einschränkungen für Dritte angekündigt, aber der Konzern selber habe weiter unbeschränkten Zugriff auf die Daten. Nach einer Klage von Schrems am EuGH (Europäischer Gerichtshof) kippte das Gericht 2016 die Datenvereinbarung Privacy Shield zwischen den USA und der EU. Sie sah vor, dass personenbezogene Daten zur kommerziellen Nutzung in die USA übermittelt werden dürfen. Auch in anderen Datenschutzverfahren war er erfolgreich.
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Ziemlich lächerlicher Versuch. Apple fragt in iOS 14 jeden Kunden, ob er diese Option benutzen möchte und falls man es erlaubt hat, kann man es jederzeit in den Datenschutz-Einstellungen von iOS unter Tracking deaktivieren.
Tant de bruit pour une omelette!
Ach ja? Na, dann muss ich da wohl – sicherlich von Apple so aufbereitet, dass gänzlich „ungewollt“ – bei Inbetriebnahme meines iPhone nach Update auf iOS 14 was übersehen haben. Nach der Abschalt-Option habe ich jedenfalls erstmals veranlasst durch diesen Beitrag geschaut – und das Abrufen von Tracking-Daten noch auf „erlauben“ geschaltet vorgefunden.