Handel, Überweisungen, Roaming: Was den Deutschen beim No-Deal-Brexit ab 2021 droht

Bereits seit 2016 ringen Großbritannien und die Europäische Union um den Austritt des Königreichs aus der Gemeinschaft. Seit Ende Januar ist klar, dass der Brexit mit all seinen wirtschaftlichen Folgen vollzogen wird. Doch die Übergangsfrist, die Anfang des Jahres so üppig bemessen schien, neigt sich dem Ende entgegen. Und angesichts der Coronakrise ist es unwahrscheinlich, dass bis Ende 2020 alle relevanten Themen neu geregelt werden.
An den Visabestimmungen und Einreiseregelungen wird sich vorerst nichts ändern und auch die Zollbestimmungen bleiben erst einmal gleich. Ansonsten ist vieles immer noch nicht klar, auch wenn es zu den meisten Themen im Rahmen des 600-seitigen Vertrags bereits Absichtserklärungen gibt.
Im kommenden Jahr wird sich aber vor allem in den Handelsbeziehungen einiges ändern. Die EU-Kommission versucht derzeit, mit Hilfe einiger Notfallgesetze zu verhindern, dass der Waren- und Personenverkehr zwischen der EU und Großbritannien auf der Strecke bleibt. Sowohl für den Passagier- und Frachtverkehr aus der Luft als auch für Busreisende soll sich erstmal für sechs Monate nichts ändern, soweit es das nicht Pandemie-bedingt ohnehin tut.
Doch für den Kunden, der online in Großbritannien einkauft, wird es wohl komplizierter. Sieben von zehn Deutschen, die generell online einkaufen, tun dies auch im Ausland – und jeder Dritte davon auch auf Portalen aus Großbritannien. Egal, ob bei Amazon UK oder kleineren Shops – sowohl Bekleidung als auch Technikprodukte, Bücher oder Multimedia-Artikel sind bei deutschen Onlinekunden beliebt, weil UK-Shops nicht nur eine große Auswahl, sondern auch günstige Preise bieten.
Pfundkurs derzeit im Keller
Die Angst vor einem harten Brexit hat dazu beigetragen, dass das britische Pfund auf Sinkflug ist. Derzeit befindet sich der Pfundkurs bei rund 1,08 Euro – nicht mehr weit vom Allzeittief 1,065 Euro entfernt, das im März erreicht wurde. So interessant es also derzeit für deutsche Kunden ist, in UK einzukaufen, so kompliziert wird’s in Hinblick auf die zukünftigen Zollvorgaben: Wurden bisher aufgrund des gemeinsamen EU-Binnenmarktes die Waren aus dem Vereinigten Königreich einfach weitergereicht, könnte in Zukunft der Zoll ein Wörtchen mitzureden haben – wenn es den Briten nicht gelingt, ein entsprechendes Handelsabkommen mit den Einzelstaaten der EU zu schließen. Schlimmstenfalls würden dann, ähnlich wie du das mit Einkäufen aus der Schweiz oder den USA kennst, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzukommen, wohingegen die englische Umsatzsteuer auf Antrag abgezogen werden kann.
Kommt es nicht zu einem entsprechenden Handelsabkommen, sind für Lieferungen bis 135 Pfund Warenwert durch den Händler Einfuhrumsatzsteuern in Vertretung für den Kunden zu entrichten. Die bisherige Freigrenze von 15 britischen Pfund entfällt. Oberhalb dieses Betrags kassiert der Zoll beim Empfänger selbst – mit dem dadurch verbundenen Mehraufwand. Händler können in diesem Fall die Steuer nicht mehr für den Kunden entrichten. In diesem Fall muss auch eine entsprechende Onlinemeldung erfolgen.
Was aber das Wichtigste ist: Jede einzelne Sendung ist dann ein Fall für den Zoll, was nicht nur ärgerlichen Mehraufwand für Versender und Empfänger mit sich bringt, sondern auch die bisher gekannten schnellen Lieferzeiten verlängern wird. Die EU-Mehrwertsteuer fällt übrigens bei Ausfuhr aus der EU in das Vereinigte Königreich nicht an (dafür dann die Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien), ebenso keine Verbrauchsteuer.
Roaming, Geoblocking und Co.: Erstmal keine Änderungen
Entstehen könnten theoretisch auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse, etwa ob ein bestimmtes Elektrogerät, eine Arznei oder ein Lebensmittelergänzungsprodukt überhaupt noch vom einen ins andere Land überführt werden darf. Dann müssten Hersteller, aber eben auch Private Labels aufwendige und kostspielige Zulassungsverfahren in Kauf nehmen. Dass sich die Staaten allerdings einer solchen Situation aussetzen wollen, ist unwahrscheinlich. Wo es aber möglicherweise Abstriche geben wird, ist die DSGVO, respektive GDPR. Hier hat Boris Johnson bereit im Laufe des Jahres mehrfach erklärt, in Zukunft unabhängiger von den europäischen Regelungen agieren zu wollen.
Wie es mit dem SEPA-Raum weitergehen wird, ist derzeit noch unklar. Großbritannien genießt hier bislang ja dieselben Privilegien wie sämtliche anderen EU-Länder und das könnte (zumindest nach heutigem Stand) auch so bleiben. Denn die Banken haben kein Interesse, den Status quo in diesem Punkt zu verändern, weil sie damit alternativen Bezahlverfahren wie Paypal in die Hände spielen würden. Der Zahlungsverkehr zwischen deutschen und britischen Handelspartnern dürfte also so unkompliziert und günstig wie bisher bleiben.
Vorerst bleibt auch bei den immateriellen Gütern (Stichwort Streaming und Geoblocking-Regelungen) alles wie bisher. Und auch beim Roaming erklären die Mobilfunkprovider, dass „bis auf Weiteres“ nicht daran gedacht sei, Großbritannien vom Roam-like-Home auszunehmen. Die Telekom ist hier ohnehin recht großzügig (auch für Länder wie die Schweiz). Von Dauer muss das allerdings nicht sein.