Anzeige
Anzeige
News
Artikel merken

Homeoffice-Urteil: Firma darf Rückkehr an den Arbeitsplatz anordnen

Ein Münchner Gericht hält es für gerechtfertigt, dass Angestellte zurück an den Arbeitsplatz beordert werden dürfen, obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

1 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige
LAG München: Kein dauerhaftes Anrecht auf Homeoffice. (Foto: Shutterstock.com)

Ein Recht auf immerwährendes Homeoffice gibt es nicht. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Grafiker, der seit Dezember 2020 von zu Hause aus gearbeitet hatte. Als er Ende Februar wieder ins Büro beordert wurde, zog der Grafiker dagegen vor Gericht. Der Mann wollte damit erreichen, dass ihm das Arbeiten aus dem Homeoffice während der Pandemie grundsätzlich gestattet wird und ihm der Gang ins Büro nur in Ausnahmefällen aufgebürdet werden kann. Das Gericht sah das anders.

Anzeige
Anzeige

Nach Ansicht des Gerichts ergebe sich weder aus dem Arbeitsvertrag des Grafikers noch aus der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz. „Die allgemeine Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken und das allgemeine Infektionsrisiko am Arbeitsort und in der Mittagspause würden einer Verpflichtung zum Erscheinen im Büro nicht entgegenstehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Arbeitgeber zudem auch überzeugend dargelegt, warum die Anwesenheit des Grafikers im Büro notwendig sei. Denn er habe im Homeoffice nicht auf dieselbe technische Ausstattung zurückgreifen können. Außerdem habe er keinen Nachweis dafür erbringen können, dass die Firmendaten bei ihm zu Hause ausreichend vor dem Zugriff von Dritten geschützt sind. Zumal die Ehefrau des Grafikers für ein Konkurrenzunternehmen tätig war.

Anzeige
Anzeige

Im Februar bestand noch kein Anrecht auf Homeoffice

Nach Auffassung von Rechtsexperten kann die Homeoffice-Pflicht, die zwischen April und Juli 2021 bestanden hat, durchaus in einigen Fällen dazu führen, dass Angestellte dauerhaft von zu Hause aus arbeiten dürfen. Zumindest wenn vorab keine Absprachen über die Rückkehr ins Büro getroffen wurden. Darum ging es im vorliegenden Fall allerdings nicht, weil die Homeoffice-Pflicht im Februar noch gar nicht in Kraft getreten war.

Anzeige
Anzeige
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige