Internet-Mindestgeschwindigkeit: Bundesrat macht den Weg frei
Der Bundesrat hat grünes Licht für ein schnelleres Internet in bislang unterversorgten Gebieten in Deutschland gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Internetmindestversorgung in Deutschland zu. Die Verordnung besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens zehn Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen.
„Anspruch auf Mindestversorgung durchsetzen“
„Die Bundesnetzagentur wird mit dieser Verordnung in die Lage versetzt, diesen Anspruch auf eine Mindestversorgung dann auch durchzusetzen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert (FDP). Sie verwies auf eine Protokollerklärung, in der die Bundesregierung zuvor eine Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit auf 15 Megabit pro Sekunde in Aussicht gestellt hatte.
In einer begleitenden Entschließung kritisierte allerdings der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an „schnelles Internet“ nicht gerecht werde. Zuvor hatten vor allem Bayern und Niedersachsen das Mindesttempo in der Verordnung als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert. In der Erklärung der Länderkammer heißt es nun, zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde – auch im ländlichen Raum.
Die Basisversorgung für Verbraucher ist im Telekommunikationsgesetz geregelt, das seit Dezember gültig ist. Die technischen Details regelt die nun verabschiedete TK-Mindestversorgungsverordnung. Die Mindestwerte zum Download und Upload sind auch nach Einschätzungen von Experten recht niedrig – die allermeisten Bundesbürger haben deutlich bessere Internet-Leitungen. Auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben mancherorts aber dafür sorgen, dass zumindest eine halbwegs akzeptable Mindestversorgung gewährt wird. Werden die Vorgaben unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen.
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