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Internet-Mindestgeschwindigkeit: Bürger:innen können ihr Recht jetzt einfordern

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt ist es amtlich: Rückwirkend seit dem 1. Juni gibt es in Deutschland ein Recht auf Mindestversorgung mit Internet. Was gut klingt, ist aber noch ziemlich laaaaangsaaaam.

Quelle: dpa
2 Min.
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Das Recht auf Internet ist kein Recht auf schnelles Internet. (Foto: Sergey Nivens/Shutterstock)

Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet kann von sofort an rechtlich durchgesetzt werden. Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am Freitag im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt. Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens zehn Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit (Latenz) maximal 150 Millisekunden betragen.

Betroffene können sich an Bundesnetzagentur wenden

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Betroffene, für die gar keine oder nur extrem langsame Verbindungen zur Verfügung stehen, können sich nun an die Bundesnetzagentur wenden. Allerdings ist das Verfahren recht aufwendig. Die Behörde überprüft zunächst, ob tatsächlich eine Unterversorgung besteht, und informiert innerhalb von zwei Monaten die Anbieter über den Mangel. Die Provider haben dann einen Monat Zeit, freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten. „Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, den Haushalt mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten“, teilte die Behörde mit.

Die in die Pflicht genommenen Anbieter müssen dann spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. „In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.“

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Kein Recht auf Glasfaser

Die Betroffenen werden dann allerdings in der Regel nicht mit der bestmöglichen Technik versorgt, also Glasfaserleitungen. Das Recht legt nämlich nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist. Wie die Mindestbandbreite zur Verfügung gestellt wird, bleibt dem Provider überlassen. Die Mindestversorgung muss außerdem zu „erschwinglichen Preisen“ erfolgen.

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Die technischen Vorgaben waren politisch umstritten. Die Opposition im Bundestag und vor allem die Bundesländer Bayern und Niedersachsen kritisierten, dass die festgelegten Werte den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an „schnelles Internet“ nicht gerecht würden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bezeichnete die festgelegten Werte dagegen als „ausgewogen“. „Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen. Die Festlegung ist ein Anfang.“ Der Wert werde jährlich überprüft und dürfte in den kommenden Jahren steigen.

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