Vom iPhone bis zur iCloud: So tief blickt Apple angeblich in die Daten seiner Mitarbeiter
Wie Heise Online berichtet, habe Amar Bhakta, der seit vier Jahren für das Unternehmen arbeitet, beim Supreme Court des US-Bundesstaates Kalifornien im Bezirk Santa Clara Klage gegen Apple eingereicht. Der Vorwurf: Der Tech-Konzern habe seine Mitarbeitenden über ihre persönlichen iCloud-Konten und privaten Geräte ausspioniert. Das Unternehmen verlange von seinen Angestellten, auf ihr Recht auf Privatsphäre zu verzichten – alle neuen Mitarbeitenden müssen vorab ein entsprechendes Dokument unterschreiben.
Diese Anforderungen sind Teil einer langen Liste von Beschäftigungsrichtlinien von Apple, die laut Klage gegen kalifornisches Recht verstoßen.
Apple ist ein „Gefängnishof“ für Mitarbeitende
Bhakta, der als Digital Ad Tech Operations Manager tätig ist, habe angegeben, dass viele Angestellte, wie auch er selbst, ihre privaten iPhones und Macs für die Arbeit nutzen würden – unter anderem, weil Apple von seinen Mitarbeitenden verlangt, ausschließlich von Apple hergestellte Geräte zu verwenden. Die Richtlinien des Tech-Giganten sehen vor, dass hierbei die persönlichen iCloud-Konten genutzt und der Verwendung von Software zugestimmt werden müsse, die dem Unternehmen Zugriff auf alle auf dem Gerät gespeicherten Daten und dessen Standort in Echtzeit ermöglicht.
In diesen vertraulichen Richtlinien von Apple, die in der Klage zitiert werden, heißt es: „Wenn Sie Ihr persönliches Konto auf einem von Apple verwalteten oder im Besitz von Apple befindlichen iPhone, iPad oder Computer verwenden, können sämtliche auf dem Gerät gespeicherten Daten von Apple durchsucht werden.“
Bei den betreffenden Daten handele es sich um „E-Mails, Kontakte, Erinnerungen, ganze Fotobibliotheken, Internet-Browsing-Daten, Gesundheitsdaten, Nachrichten, ‚Smart Home‘-Daten, Passwörter, Apps, Dateien, Dokumente, Kalender, Notizen und Backups“, heißt es.
„Für die Mitarbeitenden ist das Apple-Ökosystem kein ummauerter Garten. Es ist ein Gefängnishof. Ein Panoptikum, in dem Mitarbeiter sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit dem allsehenden Auge von Apple unterworfen sind“, wie Semafor aus der Anklageschrift zitiert.
Stehen die Angestellten also unter Dauerbeobachtung à la Big Brother? Liest Apple jede E-Mail mit, kann einsehen, welche Webseiten besucht werden oder was im Netz gekauft wird? „Jeder Mitarbeiter hat das Recht, über seine Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen zu sprechen, und dies ist Teil unserer Verhaltensregeln, zu denen alle Mitarbeiter jährlich geschult werden. Wir sind mit diesen Behauptungen [Bhaktas, Anm.] nicht einverstanden und glauben, dass sie unbegründet sind“, hält Unternehmenssprecher Josh Rosenstock in einer per E-Mail an das Tech-Portal The Verge gesendeten Mitteilung dagegen.
Weiterer Vorwurf: Apple unterdrückt die Meinungsäußerung der Angestellten
Die Klage wirft Apple darüber hinaus vor, Richtlinien zu verfolgen, die Mitarbeitende dazu drängen, ihr Berufs- und Privatleben digital zu vermischen, was Apple Einblicke in ihr Leben jenseits der beruflichen Tätigkeit verschafft – und damit sogar Einfluss auf deren Meinungsäußerung nehme.
Bhakta behauptet, Apple habe ihm untersagt, öffentliche Vorträge über digitale Werbung zu halten – eigentlich Teil seines Berufsbildes im Bereich Werbetechnologie. Zudem sei er gezwungen worden, Informationen über seine Tätigkeit bei Apple von seiner LinkedIn-Seite zu entfernen. Die Anklage spricht auch hier von einem Verstoß gegen das kalifornische Arbeitsrecht und einer Beeinträchtigung der beruflichen Chancen des Klägers.
Bereits in der Vergangenheit hatten ehemalige Mitarbeitende über Apples Zugriff auf ihre persönlichen Daten geklagt. Der aktuelle Fall rückt diese Praktiken des Tech-Konzerns und die spezifischen Unternehmensrichtlinien, die diesen Zugriff angeblich ermöglichen, erneut in den Fokus. Sollte Apple den Arbeitsrechtsverletzungen schuldig befunden werden, drohen dem Unternehmen Strafen für jeden Verstoß.