
Gesichtserkennung? In Italien gibt es dafür starke Einschränkungen. (Bild: metamorworks/Shutterstock)
Wenn es um Technologien zur Gesichtserkennung geht, gelten in Italien schon seit Dezember 2021 vergleichsweise strikte Regeln. Jetzt hat die italienische Datenschutzbehörde ihre Vorgaben noch einmal verschärft – und damit auf die Pläne von zwei Gemeinden reagiert.
Gesichtserkennung in Italien verboten – außer zu Polizeizwecken
Bereits im vergangenen Jahr hatte Italien eine Übergangsregelung eingeführt, die es verbietet, Gesichtserkennung an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten einzusetzen. Davon waren Privatpersonen und privaten Institutionen, aber auch Behörden betroffen. Es ging aber zunächst nur um Videoüberwachungssysteme mit Gesichtserkennung.
Jetzt gibt es weitere Einschränkungen: Neben der Gesichtserkennung per Video sind nun auch smarte Brillen verboten. Das berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters. Kommunen, die entsprechende Technologien einsetzen wollen, müssen „städtische Sicherheitspakte“ mit Vertretern der Zentralregierung abschließen.
Die Ausnahme, dass Gesichtserkennung zur „Bekämpfung von Verbrechen“ weiterhin eingesetzt werden darf, bleibt allerdings erhalten.
Insgesamt gilt die vorläufige Regelung in Italien bis zum 31. Dezember 2023, oder bis ein umfangreiches Gesetz zur biometrischen Überwachung erlassen wird. „Das Moratorium ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Zulassungsvoraussetzungen, Bedingungen und Garantien für die Gesichtserkennung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu regeln“, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde.
Gesichtserkennung in Italien: Wie, wofür und mit welcher rechtlichen Grundlage?
Grund für die Ausweitung des Verbots waren die Überlegungen zweier Gemeinden: Im süditalienischen Lecce hatte die Stadtverwaltung den Einsatz einer Technologie zur Gesichtserkennung angekündigt, im toskanischen Arezzo soll die Polizei mit speziellen Brillen zur Erfassung von Autokennzeichen ausgestattet werden.
Die Stadtverwaltung von Lecce muss der Datenschutzbehörde jetzt eine Beschreibung der eingesetzten Systeme sowie eine Liste ihrer Datenbanken vorlegen. Außerdem soll sie Zweck und Rechtsgrundlage der Gesichtserkennung erklären.