Anzeige
Anzeige
News

Java in Android: Google gewinnt Milliarden-Streit mit Oracle vor Oberstem US-Gericht

Mehr als ein Jahrzehnt stritten Google und Oracle über die Verwendung von rund 11.000 Zeilen Software-Code im Smartphone-System Android. Vor dem Obersten US-Gericht trug nun der Internet-Konzern den Sieg davon. In dem Fall ging es um mehr als nur Milliarden Dollar.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Google-Zentrale im kalifornischen Mountain View. (Foto: MariaX/Shutterstock)

In einem wegweisenden Urteil (PDF) für die Software-Branche hat das Oberste Gericht der USA einen Urheberrechtsstreit um das Smartphone-System Android zu Gunsten von Google entschieden. Der Ausgang des jahrelangen Streits könnte es für Programmierer einfacher machen, bestehende Software-Schnittstellen wiederzuverwenden. Der Software-Konzern Oracle, der von Google rund neun Milliarden Dollar an Entschädigungszahlungen forderte, geht damit leer aus.

Oberstes US-Gericht: Google hat keine Urheberrechtsverletzung begangen

Anzeige
Anzeige

Google hatte für Android etwas mehr als 11.000 Zeilen Software-Code der Programmiersprache Java verwendet. Es handelte sich dabei um Schnittstellen, die zur Ausführung bestimmter Funktionen dienen. Dank dieser Schnittstellen müssen Programmierer dafür nicht jedes Mal neuen Software-Code schreiben.

Oracle, das Java 2010 mit der Übernahme von Sun Microsystems gekauft hatte, hatte Google noch im selben Jahr verklagt. Der zuständige Richter entschied zunächst, dass die Java-Schnittstellen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schützbar gewesen seien. In Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch gekippt.

Anzeige
Anzeige

Die Richter des Supreme Courts entschieden am Montag mit sechs zu zwei Stimmen, dass Google keine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Die Verwendung der Schnittstellen sei als „fair use“ (faire beziehungsweise angemessene Nutzung) rechtens gewesen, lautete ihr Urteil. Google habe nur das Nötige kopiert, damit Entwickler in einer neuen Computer-Umgebung arbeiten konnten, ohne auf Elemente bekannter Programmiersprachen verzichten zu müssen, argumentierte der Supreme Court. Stellte man hier eine Urheberrechtsverletzung fest, würde dies die Kreativität künftiger Programme einschränken.

Anzeige
Anzeige

Google-Manager: Großer Sieg für Innovationen

Die zwei Gegenstimmen kamen von den als sehr konservativ bekannten Richtern Clarence Thomas und Samuel Alito. Thomas kritisierte, dass Urteil widerspreche der Maßgabe, dass Software-Code schützbar ist. Die Richterin Amy Coney Barrett, die erst im vergangenen Herbst in den Supreme Court berufen wurde, enthielt sich. Das Oberste Gericht hatte sich des Falls bereits 2019 angenommen.

Google-Manager Kent Walker begrüßte die Entscheidung als einen „großen Sieg“ für Innovationen und die Kompatibilität von Computer-Systemen. Oracle kritisierte in einer Stellungnahme nach dem Urteil, die Marktmacht von Google sei nun noch größer geworden. dpa

Anzeige
Anzeige

Mehr zum Thema: Oracle packt aus: So viel verdient Google mit Android

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Kantenhuber

Bei L. Ellison kann man gut nachvollziehen, wie aus einem radikalen Vorfahrer ein zuverlässiger Geisterfahrer wird.

Am Ende müssen auch die wildesten Vertreter des Egoshootings die Regeln der Allmende lernen. Und Fortschritt ist in der Softwarebranche letztendlich nur mit Allmende zu erreichen. Eines baut auf das Andere auf. Die Zeit für radikale Egoshooter ist vorbei.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige