Der Jugendschutz will die Influencer-Erotik-Plattform Onlyfans in den Fokus rücken

Cardi B zeigt „Mehrwert“ bei Onlyfans. (Bild: Onlyfans/Golem.de)
Schmid geht es nach eigener Aussage um den Jugendschutz. „Am Ende ist der Kern unserer Rechtslage für diese Dienste dann doch dieselbe wie für die Pornoplattformen. Das heißt: keine Kundschaft unter 18 Jahren“, sagte er der Zeitung. Er sieht demnach vor allem die Sexworker selbst in der Pflicht. „Wir werden die Damen und Herren, die auf ihren Konten pornografische Dienstleistungen verkaufen, intensiv daran erinnern, dass sie verpflichtet sind, ein zulässiges Jugendschutzsystem einzusetzen.“ In den vergangenen Monaten sind die Nutzerzahlen solcher Dienste, die in großem Umfang von Pornostars und Erotikmodels genutzt werden, stark angestiegen.
Die berühmte US-amerikanische Rapperin Cardi B nutzt die Plattform Onlyfans, um zusätzliche Adult-Inhalte für eine monatliche Gebühr von 4,99 US-Dollar zu verkaufen. Da bei Instagram Nacktheit verboten ist, ist Onlyfans besonders bei Instagram-Darstellerinnen und -Darstellern mit Erotik-Schwerpunkt beliebt, die einen Teil ihrer Follower als zahlende Abonnenten gewinnen wollen.
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Viele Sexworker und Social-Media-Berühmtheiten verkaufen Pornografie über Plattformen wie Patreon, Manyvids und Snapchat, aber im Jahr 2021 bietet keine dieser Alternativen die Reichweite und den Einfluss von Onlyfans. Laut New York Times hat die Website mittlerweile 90 Millionen Nutzer und über eine Million Ersteller von Inhalten; im Dezember des Jahres 2019 waren es gerade einmal 120.000 gewesen.
Onlyfans wurde 2016 gegründet und hat seinen Sitz in Großbritannien. Im Januar 2020 bekam die Plattform erstmals breite Aufmerksamkeit, als Kaylen Ward – auch bekannt als Naked Philanthropist – durch den Verkauf von Aktbildern über den Dienst rund eine Million Dollar für die Bekämpfung australischer Buschfeuer sammelte.
Autor des Artikels ist Achim Sawall.
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LOL! Damit würde die Landesmedienanstalt ja quasi mit einem Fingerschnipps jeglichen pornografischen Inhalt im Netz sperren … nicht!