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Jury verurteilt Apple zu 300 Millionen Dollar Strafe in Patentstreit

Apple-Store auf der Fifth Avenue in Manhattan. (Foto: dpa)
Apple wurde aufgefordert, 300 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren zu zahlen, nachdem ein Patentstreit über die drahtlose Technologie, die der Konzern unter anderem in seinen iPhones verwendet, neu aufgerollt wurde. Konkret geht es in der Klage darum, dass Apple in seinem Smartphones, Tablets und Smartwatches eine Technologie für die Implementierung des 4G-Kommunikationsstandars nutzt, die patentiert ist. Die fünf Patente, die Teil der Anklage sind, wurden ursprünglich an Panasonic, Samsung und LG erteilt. Panasonic und LG übertrugen das Eigentum an jeweils zwei Patenten im Jahr 2014 an das Unternehmen Optis Wireless Technology. Optis selbst bietet keine eigenen Produkte an, sondern verfügt nur über die Patente.
Ein Gericht in Texas entschied jetzt, dass Optis im Recht sei und Apple 300 US-Dollar als Pauschalbetrag zahlen müsse, um die frühere und zukünftige Nutzung der Technologie abzudecken. Im letzten Jahr sprach eine andere Jury Optis sogar 506,2 Millionen Dollar zu. Diese Entscheidung wurde jedoch im April 2021 aufgehoben, als Apple sich gegen das Urteil wehrte und ein Richter für Apple entschied. Jetzt kommt es zum Wiederaufnahmeverfahren, wenn auch mit einer geringeren Summe. Nach Angabe des zuständigen Richters hätten die Geschworenen noch prüfen müssen, ob die Forderung nach Lizenzgebühren im Einklang mit der Anforderung steht, dass standardessenzielle Patente zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen lizenziert werden müssen. Der Prozess in Texas ist Teil der Bemühungen von Optis, bis zu sieben Milliarden US-Dollar vom iPhone-Hersteller einzusammeln.
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In einem von der Nachrichtenagentur Reuters zitierten Statement von Apple heißt es: „Optis stellt keine Produkte her und ihr einziges Geschäft besteht darin, Unternehmen mit den von ihnen angesammelten Patenten zu verklagen. Wir werden uns weiterhin gegen ihre Versuche verteidigen, unangemessene Zahlungen für von ihnen erworbene Patente zu verlangen“.
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