Keine Panik: Das BKA kann eure Whatsapp-Nachrichten nicht einfach mitlesen

Mit Hilfe des sogenannten Staatstrojaners wollen deutsche Sicherheitsbehörden auch verschlüsselte Chat-Nachrichten, wie sie unter anderem über den Messenger Whatsapp verschickt werden, mitlesen können. Jetzt soll eine Recherche von WDR und BR zeigen, dass das BKA auch ganz ohne eigene Spionagesoftware dazu in der Lage ist. Das geht aus einem Artikel auf tagesschau.de hervor. Der Bericht zeigt aber auch, warum Nutzerinnen und Nutzer von Whatsapp keinen Grund zur Panik haben: Denn offenbar nutzt das BKA keine sonderlich ausgeklügelte Methode für diese Art der Überwachung.
Laut Tagesschau nutzten die Beamten in der Vergangenheit das Web-Interface von Whatsapp, um Nachrichten von Verdächtigen mitzulesen. Das geht aber nur, wenn das BKA das Smartphone der Zielperson in die Hände bekommt und es noch dazu entsperrt ist. Dann – und nur dann – können die Beamten Whatsapp mit dem Web-Client verbinden, um Nachrichten mitzulesen. Wenig überraschend heißt es dazu im Tagesschau-Bericht auch, dass die Methode vom BKA kaum eingesetzt werde. Immerhin dürften die meisten Menschen ihr Smartphone heutzutage kaum ohne irgendeine Sperre betreiben.

Ihr könnt in Whatsapp jederzeit überprüfen, ob eine Verbindung zum Web-Client besteht – und sie bei Bedarf einfach beenden. (Screenshot: Whatsapp / t3n)
Außerdem lässt sich leicht überprüfen, ob Whatsapp mit dem Web-Interface verbunden ist. Dazu müsst ihr in der Chat-App lediglich ins Menü und dort auf Whatsapp Web gehen. Sollte Whatsapp mit einer oder mehreren Browser-Instanzen verbunden sein, wird euch das hier angezeigt. Mit einem Klick auf Von allen Geräten abmelden unterbrecht ihr diese Verbindungen.
Staatstrojaner für den Verfassungsschutz: Staatliche Überwachungsbefugnisse sollen ausgeweitet werden
Um wirklich ohne physischen Zugriff auf ein Smartphone Nachrichten mitzulesen, müsste das BKA nach wie vor einen Trojaner auf das Gerät einschleusen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu wurden mit der Strafprozessreform im Jahr 2017 geschaffen. Medienberichten zufolge wurde diese Art der Überwachung spätestens 2018 erstmals vom BKA eingesetzt. Zukünftig soll aber auch der Verfassungsschutz die Möglichkeit dazu erhalten. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf soll das Parlament nach der Sommerpause abstimmen.
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