Mit der Integration eines KI-Chatbots in Microsofts Suchmaschine Bing und dem geplanten Konkurrenzangebot von Google kommt die Technologie demnächst im Alltag von Millionen von Menschen an. Für Nutzer:innen ist es natürlich praktisch, wenn ihre Fragen direkt vom Chatbot beantwortet werden und das Klicken auf weiterführende Links unnötig wird.
Allerdings stammen die Informationen, an denen sich die KI bedient, nicht von deren Erstellern, sondern von Online-Publikationen, Bloggern und Foren-Nutzer:innen. Langfristig, so die Sorge, könnten Chatbots dafür sorgen, dass deren Angebote nicht mehr besucht werden, da die KI die Inhalte für die Nutzer:innen bereits zusammengefasst hat. Das Problem beschäftigt jetzt auch die hiesige Verlagsbranche.
Verlagsbranche: KI-Chatbots sollen nicht ungefragt Inhalte verwenden können
„Wenn die Google-Suche eigene KI-Inhalte gegenüber konkurrierenden Verlagsinhalten in Ranking, Ausführlichkeit und Sichtbarkeit bevorzugt, ist das eine Selbstbegünstigung und Diskriminierung der Wettbewerber durch einen Monopolisten“, warnt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in einem Statement an den Tagesspiegel, das auch t3n vorliegt.
„Zusätzlich und unabhängig von einer solchen Selbstbevorzugung muss aber auch sichergestellt werden, dass die KI nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten kann“, so das Statement. Gemeint ist, dass die KI auf redaktionelle Inhalte angewiesen ist, um bestimmte Fragen zu beantworten.
Die Anbieter, also beispielsweise Microsoft oder Google, müssten nach Ansicht des BDZV dann aber auch dafür bezahlen. „Wenn das geltende Recht dafür keine hinreichende Handhabe enthalten sollte, muss es angepasst werden“, fordert der BDZV.
Ähnlich äußert sich auch Markus Runde, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Corint Media. Wann immer urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt werden, müsse dafür eine Erlaubnis eingeholt werden. Außerdem müsse für die kommerzielle Nutzung der Inhalte bezahlt werden.
„Der Umstand, dass sogenannte KI bei der Erstellung ‚ihrer‘ Antworten das geistige Eigentum Dritter bis zur Unkenntlichkeit algorithmenbasiert ‚verrührt‘ und etwas anderes entsteht, ändert nichts an der vorangehenden Nutzung der Inhalte Dritter“, so Runde.
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Seiner Ansicht nach müssten KI-Chatbots immer klar erkennbar zeigen, woher sie die dargestellten Informationen haben. Außerdem müsse es eine Zustimmungspflicht und eine finanzielle Entschädigung für die Urheber geben. „Das sind die legislatorisch zwingenden Mindeststandards, die der Gesetzgeber sehr zügig klarstellen sollte“, fordert Runde.
Der Streit um KI und Copyright hat längst begonnen
Kritiker:innen monieren immer wieder, dass kommerzielle KI-Anwendungen anhand von urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden, deren Ersteller:innen weder gefragt noch finanziell entschädigt wurden.
In den USA ist bereits eine Sammelklage wegen der Nutzung von Open-Source-Code zum Training von GitHubs KI-gestützter Programmierhilfe Copilot anhängig. In einer weiteren Sammelklage werden von Künstler:innen ähnliche Vorwürfe gegen die Bild-KI-Startups Stability AI und Midjourney erhoben.
In England wiederum klagt die Bilddatenbank Getty Images ebenfalls gegen Stability AI für die Nutzung ihrer Bilder und Meta-Daten beim Training der Bild-KI Stable Diffusion.
Langfristig wird es eine gesetzliche Lösung geben müssen
Wie die Klagen in den USA und England ausgehen, bleibt ungewiss. Langfristig wird das Thema den Gesetzgeber beschäftigen müssen. Denn die Rechtsstreitigkeiten machen deutlich, dass es dringend eines Kompromisses bedarf, mit dem beide Seiten leben können.