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Klage gegen Amazon wegen Sammlung biometrischer Daten

Amazon wird in den USA wegen des biometrischen Trackings bei Amazon Go angeklagt. Doch die Vorwürfe wären selbst angesichts der strengen deutschen Datenschutzrichtlinien kaum haltbar.

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Wirklich kontaktloses Bezahlen mit Amazon Go. (Screenshot: Amazon/t3n)

Amazon hat in den USA und Großbritannien einige unterschiedliche Shopkonzepte am Start, die allesamt auf Automatisierung und kassenlose Payment-Prozesse setzen. Dabei werden die einkaufenden Kund:innen natürlich mit Kameras erkannt und ihre Bilder verarbeitet. Doch ein im Staat New York seit 2021 gültiges Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, mit „auffälligen Schildern“ kenntlich zu machen, wenn biometrische Daten von Kund:innen erfasst werden. Darunter fallen Gesichts-Scans und Fingerabdrücke, wie sie beim Betreten des Ladens über einen Handscanner genommen werden.

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Amazon ist nun mit einer Sammelklage konfrontiert, weil ebenjene Schilder nicht ausreichend groß in den kassenlosen Go-Läden angebracht gewesen sein sollen. Bemängelt wird unter anderem, dass Amazon die Handflächen scannen lässt, um Kund:innen zu identifizieren, und dass „sie Computer-Vision, Deep-Learning-Algorithmen und Sensorfusion anwenden, die die Form und Größe des Körpers jedes Kunden messen, um die Kunden zu identifizieren, zu verfolgen, wo sie sich in den Läden bewegen, und zu bestimmen, was sie gekauft haben“. Erst über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes seien Schilder angebracht worden, die über die biometrischen Tracking-Aktivitäten informieren.

Um die Amazon-Go-Stores betreten zu können, erhalten die Kund:innen nach einer Anmeldung via App einen Code aus der Amazon-App und müssen sich in einigen Stores mit Handflächen-Scans ausweisen. Der Vorwurf lautet, Amazon habe die Kund:innen über den Umfang und die Art und Weise der Erfassung biometrischer Identifikationsdaten im Unklaren gelassen.

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Ohne Erkennung biometrischer Merkmale kein Einkauf

Amazon selbst erklärt dagegen (mit Recht), dass lediglich Kund:innen, die sich bei Amazon One anmelden, mit ihren biometrischen Daten verarbeitet werden. Diese würden sich aber selbst dafür entscheiden, „dass sie identifiziert werden, indem sie ihre Handfläche über das Amazon-One-Gerät halten“. In der Tat informiert Amazon hier bereits während des Anmeldeprozesses über den Datenschutz.

In Deutschland gibt es ähnliche Konzepte beispielsweise von Rewe Pick & Go. Das Unternehmen betreibt in Köln, München und Berlin insgesamt vier Filialen, bei denen aber gezielt und bewusst keine personenbezogenen biometrischen Bewegungsprofile erfasst werden, sondern die Personen nur skelettartig erkannt werden. Somit ist nicht klar, ob beispielsweise ein Mann, eine Frau oder eine dicke oder dünne Person einkauft – lediglich die Person, die sich mit der App ausgewiesen hat, wird als solche erkannt, aber nicht irgendwie zugeordnet.

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Das Unternehmen arbeitet dabei mit einer App, die natürlich dafür notwendig ist, um die Person, die da einkauft, abzukassieren. Darüber hinausgehende Details werden hier nach Angaben von Rewe Digital allerdings nicht erfasst. Zudem weist das Unternehmen zusätzlich auf die offensichtliche Kameraüberwachung hin. Eine ähnliche Anklage würde daher wie auch bei anderen kassenlosen Supermärkten keinen Sinn ergeben und von einem deutschen Gericht wohl auch nicht angenommen werden.

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