Der EU-Rat hat sich über ein neues Gesetz geeinigt, das die Besteuerung von Kryptowerten beeinflussen wird. Dabei geht es um die sogenannte Directive on Administrative Cooperation (DAC).
Informationen von Trending Topics zufolge sollen EU-Steuerbehörden bald Informationen über Kryptowerte, NFT und Stablecoins untereinander austauschen. Laut EU soll das Schlupflöcher schließen, um Kryptowerte für die Vermeidung von Steuern zu nutzen.
„Der dezentrale Charakter von Kryptowerten hat es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordert eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen“, heißt es dort.
Unternehmen und Einzelpersonen betroffen
Die Maßnahmen sollen sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen gelten. Das bedeutet, Kryptounternehmen in der EU müssen die geforderten Daten an die entsprechenden Behörden des Landes weitergeben, die sie wiederum an die anderen Behörden verteilen.
Unklar ist momentan noch, inwiefern Werte auf sogenannten „Unhostet Wallets“ betroffen sind. Das sind Wallets, die vom Besitzer der Kryptowerte selbst verwaltet werden. Damit können Nutzer sich zum Beispiel Bitcoin von Person zu Person hin- und herschicken, ganz ohne Mittelsmann.
Die EU-Behörden müssten sich also darauf verlassen, dass Nutzer solcher Wallets die Transaktionen selbstständig melden. Mit DAC 8 müssen Transaktionen von mehr als 1.000 Euro gemeldet werden.
TIN wichtig für die Datensammlung
Damit die Daten über bestimmte Bürger zentral festgehalten werden können, spielt die sogenannte Tax Identification Number (TIN) eine wichtige Rolle, heißt es von der EU. Unter dieser werden alle entsprechenden Transaktionen festgehalten.
Die Pläne müssen noch von den Mitgliedsstaaten im Rat endgültig beschlossen werden. Ist das geschehen, tritt DAC 8 voraussichtlich ab 2026 in Kraft.