Thailand will den Kryptohandel reduzieren und verbietet eine ganze Reihe von Coins und Tokens. Betroffen sind in allererster Linie die sogenannten Meme-Coins wie der Dogecoin oder Shiba Inu.
Coins und Token „ohne Substanz“ sollen verschwinden
Aber auch Non-fungible, Social oder Utility Tokens will die Börsenaufsicht in Thailand nicht mehr im Handel sehen. Das hat die Behörde, die wie die US-Behörde ebenfalls SEC (Securities and Exchange Commission) heißt, am vergangenen Freitag bekannt gegeben.
Primär geht es der Behörde darum, für Anleger besonders risikoreiche Assets von den Plattformen zu verbannen. Etwas blumig umschrieben sollen solche Coins und Token verschwinden, die „keinen klaren Zweck oder Substanz“ haben und deren Preise rein auf Trends basieren, wie sie teils nach Belieben von Influencern wie Elon Musk oder organisierten Kleinanlegern wie jenen der Wallstreetbets auf Reddit beeinflusst werden können.
Diese Coins und Tokens müssen verschwinden
Das bekannteste Opfer der neuen Restriktionen ist der Dogecoin, der besonders durch den SNL-Auftritt des selbst ernannten Dogefathers Elon Musk gepusht worden war. Aber auch die überaus beliebten NFT (Non-fungible Token) will Thailand aus dem Handel nehmen lassen.
Ebenfalls vom Verbot betroffen sind Social Tokens – auch „Fan Tokens“ genannt. Diese Tokens werden zumeist von Influencern ausgegeben und können gegen Fanartikel oder entsprechende Dienstleistungen eingetauscht werden. Verschwinden sollen ebenso die Utility Tokens der Handelsplattformen selbst. Die können eingesetzt werden, um auf den jeweiligen Plattform niedrigere Transaktionsgebühren zu zahlen.
Thailändische SEC kein Krypto-Fan
Zur Begründung des recht drastischen Schrittes gibt die Börsenaufsicht an, die finanziellen Interessen der Handelsplatznutzerinnen und -nutzer schützen zu wollen, indem sie „riskante Krypto-Investitionen“ eindämmt.
Die thailändische SEC sorgt seit einiger Zeit für Unruhe in der Kryptobranche des asiatischen Landes. Derzeit steht noch ein Vorschlag im Raum, nachdem Krypto-Handelsplätze ihre Kunden physisch identifizieren müssen – etwa durch einen Scan des Chips des jeweiligen Personalausweises.