Pflichtanzeige an der Tankstelle: Rechnet die Bundesregierung die Ladestromkosten schön?
Am 1. Oktober 2021 startet die Einführung des neuen Energiekostenvergleichs an Tankstellen, den der Deutsche Bundestag am 25. Juni 2021 beschlossen hat. Damit setzt Deutschland lediglich eine Vorgabe der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) um. Die schlägt vor, dass „bei der Anzeige von Kraftstoffpreisen an Tankstellen, insbesondere für Erdgas und Wasserstoff, (…) gegebenenfalls auf eine Maßeinheit bezogene Vergleichspreise zu Informationszwecken angezeigt“ werden. Dabei gilt, dass die Anzeige dieser Informationen „den Verbraucher nicht irreführen oder verwirren“ darf.
Aushang an den Tankstellen vorgeschrieben
Der verpflichtende Energiekostenvergleich muss an allen Tankstellen, die mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen, also nicht bloß mehr als sechs Zapfstellen, haben, „sichtbar an mindestens der Hälfte der Zapfsäulen oder an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Zahlungsortes in Form eines Posters oder einer digitalen Anzeige angebracht oder angezeigt werden“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Handreichung.
Der Energiekostenvergleich ist eine amtliche Information, die alle drei Monate von der Bundesregierung herausgegeben wird. Der Vergleich rechnet die Kosten der verschiedenen Energieträger auf Euro pro 100 Kilometer Fahrstrecke um. Die Berechnung basiert auf den Verbrauchswerten der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den Segmenten Klein-/Kompaktwagen und Mittel-/Oberklasse. Die Reichweiten werden nach dem WLTP-Standard ermittelt. Verglichen werden Benzin, E10-Benzin, Diesel, Erdgas, LPG, Wasserstoff und Ladestrom.
Stromer gewinnen den aktuellen Kostenvergleich
Der nun vorgelegte erste verbindliche Energiekostenvergleich weist einen überaus deutlichen Preisvorteil für Elektroautos aus. Demnach wären Stromer im Vergleich zu konventionellen Benzinern mit 4,74 Euro bei Strom und 9,26 Euro bei Benzin nur halb so teuer im Betrieb. Auch für die Oberklasse – also bei teils deutlich schwereren Fahrzeugen – rechnet die Bundesregierung nur mit 4,84 Euro für Ladestrom auf 100 Kilometern, während sie Kosten von 11,42 Euro für Benzin – ein Plus von 136 Prozent im Vergleich zu Strom – ausweist.
Welche Werte jeweils für die Berechnung angesetzt werden, macht die Bundesregierung nicht transparent. Es ist aber möglich, sich rechnerisch zu nähern. Bei einem angesetzten Verbrauchswert von 15 Kilowattstunden auf 100 Kilometern in der Kompaktklasse und einem Preis von 4,74 Euro setzt die Bundesregierung offenbar den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis an, der zwischen 31 und 32 Cent liegt. Für die Oberklasse rechnet die Bundesregierung offenbar mit Verbrauchswerten knapp oberhalb von 15 Kilowattstunden.
Verbände kritisieren Parameter wie die Verbrauchswerte
An dieser Berechnung gibt es Etliches zu bemängeln. So wundert es nicht, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unzufrieden mit dem amtlichen Vergleich ist. Das liegt an mehreren Punkten. Zum einen ist der angesetzte Verbrauch nur im Stadtverkehr zu erreichen, wo E-Autos anders als konventionelle Fahrzeuge deutlich weniger verbrauchen als bei Autobahnfahrten. Ein Mix, wie er bei Verbrennern üblich ist, wäre hier die deutlich fairere Berechnungsbasis gewesen. Der BDEW hatte sogar vorgeschlagen, wegen der deutlichen Diskrepanzen zwei Werte, einmal für die Stadt, einmal für die Autobahn, anzugeben.
Der ADAC testet seit einigen Jahren die Umweltwerte moderner Fahrzeuge im Rahmen seines Ecotest-Verfahrens. Dabei wird die gemischte Nutzung der Fahrzeuge in der Stadt und auf der Autobahn umgerechnet. So kommt der ADAC zu deutlich anderen Werten. Danach verbraucht selbst das günstigste Fahrzeug in der Liste, der „Hyundai Ioniq Elektro Style“, 16,3 Kilowattstunden auf 100 Kilometern. Beliebte Vertreter wie der VW ID 3 oder das Tesla Model 3 kommen nach ADAC auf 19,3 respektive 19,5 Kilowattstunden. In der Oberklasse sieht es noch weit schlechter aus: Fahrzeuge wie der VW ID 4 Pro Performance Max verbrauchen fast 23 Kilowattstunden. Spitzenreiter ist der Polestar 2 in der Variante „Long Range Dual Motor“ mit 29,2 Kilowattstunden. Der käme selbst nach amtlicher Berechnung auf 9,23 Euro Stromkosten pro 100 Kilometer.
Haushaltsstromtarif nicht geeignet für Tankstellenvergleich
Zweitens rechnet das BMWi mit dem Haushaltsstromtarif. Den gibt es aber an der Tankstelle nicht. Hier und im Ladesäulennetz ganz generell liegen die Strompreise eher im Bereich zwischen knapp unter 40 und 80 Eurocent mit einem Schwerpunkt zwischen 40 und 50 Cent. Würde nun aber ein Verbrauch von 15 Kilowattstunden mit 50 Cent gerechnet, käme dabei ein womöglich unerwünschtes Ergebnis, nämlich Kosten von 7,50 Euro auf 100 Kilometern heraus.
Das Ministerium rechtfertigt die Heranziehung des Haushaltstarifs mit der Begründung, dass 80 Prozent der Ladevorgänge zu Hause stattfinden würden. Das hat die Deutsche Presseagentur auf Nachfrage erfahren. Zurzeit – mit ganz wenigen E-Autos im Besitz meist betuchterer Kundinnen und Kunden – mag das noch so stimmen, hätte aber dennoch eine Einbeziehung von wenigstens 20 Prozent Strommenge zu anderen Kosten in die Berechnung nicht ausgeschlossen. Schon in recht kurzer Zeit muss das völlig neu bewertet werden, wenn Elektroautos auch Menschen erreichen, die keine Garage, Carport oder wenigstens eine eigene Einfahrt haben.
„Amtlicher“ Energiekostenvergleich erscheint geschönt
Rechneten wir also den VW ID 3 mit den vom ADAC gemessenen Werten, kämen dabei 19,2 Kilowattstunden x 40 Cent = 7,68 Euro auf 100 Kilometern heraus. Damit läge der Stromer zwischen Diesel und Benzin E10. Das ist immer noch günstiger als ein Benziner, aber nicht mehr so deutlich günstiger, wie es der aktuelle amtliche Vergleich suggeriert.
Es muss daher die Frage gestellt werden, wieso das BMWi es für erforderlich hält, eine nicht nur unter Kostenaspekten zu favorisierende Energieart unter Verwendung fragwürdiger Parameter schönzurechnen und damit Öl ins Feuer der Stromer-Skeptiker zu gießen.