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Landesmedienanstalten stufen Google News Showcase als Medienplattform ein

Die deutschen Medienregulierer stufen den Nachrichtenbereich Google News Showcase als Medienplattform und Benutzeroberfläche ein und verpflichten den Internetkonzern damit zur Einhaltung von gesetzlichen Transparenzbestimmungen.

1 Min.
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Google News. (Foto: rafapress/Shutterstock)

Das teilten die Landesmedienanstalten am Donnerstag nach einer Sitzung der Kommission für Zulassung und Aufsicht mit. Bei den Bestimmungen im Medienstaatsvertrag der Bundesländer ist zum Beispiel für Medienplattformen und Benutzeroberflächen geregelt, dass Inhalteanbietern ein diskriminierungsfreier möglicher Zugang zur jeweiligen Plattform zu gewähren ist. Es muss auch transparent gemacht werden, welche Grundsätze für die Auswahl und Präsentation von Angeboten gelten.

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Auf dem seit Herbst 2020 von Google in Deutschland angebotenen Portal Google News Showcase werden Inhalte von teilnehmenden Presseverlagen präsentiert.

Der Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz, Thorsten Schmiege, sagte: „Mehr Transparenz über die Funktionsweise von Medienplattformen und Benutzeroberflächen führt zu mehr Orientierung und Klarheit. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Zeichen – gerade auch im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer: Wir fordern von allen nationalen, wie von internationalen Anbietern Transparenz ein, wenn ihre Angebote zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind.“ Schmiege ist auch Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

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Einstufung kommt nicht überraschend

Google rechnete nach eigenen Angaben mit dieser Einstufung. Ein Google-Sprecher teilte auf dpa-Anfrage auf die Entscheidung mit, man werde weiter mit den Regulierern zusammenarbeiten, um über die damit verbundenen Anforderungen zu sprechen. Der Konzern verwies in dem Kontext auch auf eine frühere Entscheidung der Landesmedienanstalten zu Google News Showcase. Sie hatten im Juni Beschwerden von regionalen Verlagen, die nicht an dem Angebot teilnahmen, formal abgewiesen.

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Die Medienhäuser hatten Nachteile für sich befürchtet, die Regulierer verwiesen aber darauf, dass die Verlage eine Teilnahme an dem Angebot „nicht aktiv angestrebt hatten“. Die Beschwerden hatten sich auf einen Diskriminierungsparagrafen im Medienstaatsvertrag bezogen, der für Medienintermediäre gilt, die mehr eine Torwächter-Funktion im Netz als Aggregatoren haben – anders als Medienplattformen und Benutzeroberflächen. dpa

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