NRW will Geld-zurück-Garantie bei zu langsamem Internet

Surfen im Schneckentempo sollen Verbraucher:innen künftig nicht mehr ohne Entschädigung hinnehmen müssen. Das soll für Fälle gelten, bei denen das Internet in der Realität langsamer sei, als im Vertrag angegeben, erklärte die nordrhein-westfälische Ressortchefin Silke Gorißen (CDU) bei der diesjährigen Konferenz in Konstanz laut einem Bericht der DPA.
„Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, das Internet mit dem Tempo nutzen zu können, mit dem der Anbieter geworben hat“, sagte sie in Düsseldorf. „Wir wollen daher die Rechte der Verbraucher stärken, damit sie einfacher ihr Geld zurückerhalten können, wenn die Internetgeschwindigkeit zu langsam ist.“
Nach zweitägigen Beratungen wollen die Minister:innen unter der Leitung von Baden Württemberg und angestoßen von NRW am Freitag ihre Ergebnisse präsentieren. Gorißen kritisiert, dass Verbraucher:innen bei der Bundesnetzagentur einen enormen Aufwand betreiben müssten, um dem Internetanbieter die mangelnde Geschwindigkeit nachzuweisen. „Es kann nicht sein, dass ein berufstätiger Mensch im Grunde genommen fünf Tage Urlaub nehmen muss, um zu belegen, dass er zu langsam im Internet unterwegs ist und nur so aus dem Vertrag kommt oder weniger bezahlen muss. Bei einem so unverhältnismäßigen Aufwand existieren die Verbraucherrechte nur auf dem Papier.“
Die Ministerin kritisierte zudem, dass Verbraucher im ländlichen Raum ein geringeres Internettempo als vertragsgemäß akzeptieren müssten. „Für über die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist der ländliche Raum Lebensmittelpunkt. Wer hier spart, setzt völlig falsche Schwerpunkte.“
„Wir wollen daher die Rechte der Verbraucher stärken, damit sie einfacher ihr Geld zurückerhalten können, wenn die Internetgeschwindigkeit zu langsam ist“, wird Gorißen im Kölner Stadt-Anzeiger zitiert. Wie das konkret vereinfacht werden soll, wurde am Donnerstag noch nicht klar.
Neben schnellem Internet machte die nordrhein-westfälische Ressortchefin Werbung für einen IT-Basisschutz für Hard- und Software sowie eine Stärkung der Verbraucherrechte beim Laden von E-Autos. „Wer ein Handy, einen Fernseher oder ein elektronisches Türschloss für sein Smart Home-System erwerben möchte, will damit verbunden auch die Verlässlichkeit einkaufen, dass das neue Gerät dank IT-Basisschutz schon beim ersten Einschalten auf die höchste Datenschutz-Stufe gestellt ist.“
Sie fordert laut dem Bericht, dass der Bund bei den anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene über das so genannte Gesetz zur Cyber-Resilienz darauf drängt, die Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen. Außerdem sei die Frage der Langlebigkeit von Gütern mit digitalen Elementen, etwa im Bereich der smarten Haustechnik, transparent und rechtssicher zu definieren, so die Ministerin.
Beim Thema E-Auto erinnerte sie an bisherige Schwächen an Ladesäulen. Die Kosten seien öfter deutlich höher als an der Wallbox daheim, und die Preise seien auch nicht transparent.
„Zu einer modernen und zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur gehört, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Elektro-Auto jederzeit und überall unkompliziert zu nachvollziehbaren Preisen aufladen können – ganz ohne Tarif-Dschungel“, erklärte Gorißen. „Wir brauchen auch für das Aufladen von E-Fahrzeugen eine Markttransparenzstelle, die einen einfachen Preisvergleich ermöglicht.“ Sie wolle zudem das bargeldlose Zahlen an Ladesäulen vorantreiben.
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