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Lauterbach: Cannabis-Legalisierung kommt im Herbst

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen „Zwischenspurt“ über den Sommer für neue Reformen zur medizinischen Versorgung in Deutschland angekündigt. Dazu gehört auch die Legalisierung von Cannabis.

Von Insa Schniedermeier
3 Min. Lesezeit
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Gesundheitsminister Lauterbach will den Sommer als „Zwischenspurt“ für Reformen im Gesundheitswesen nutzen – dazu gehört die Cannabis-Legalisierung. (Foto: dpa)

Cannabis-Fans und -Unternehmen in Deutschland dürfen sich freuen, denn die Legalisierung soll nun doch schneller kommen, als erwartet. „Ich werde die Gesetzesinitiative zur Cannabis-Legalisierung starten“, kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Nachmittag des 4. Mai in Berlin zum ersten Mal öffentlich an. Bisher war Lauterbach kein Fan der Legalisierung, doch wie er mitteilt, habe er seine ursprünglich ablehnende Position dazu revidiert. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien im November 2021 auf die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ geeinigt. Damit machte die Regierung den Weg frei für einen neuen milliardenschweren Markt für Cannabis.

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Die Maßnahmen zur Cannabis-Legalisierung sollen im Sommer im Rahmen eines „Zwischenspurts in der Gesundheitspolitik“ ausgearbeitet werden, denn ab Herbst sei laut Lauterbach wieder mit einer Verschärfung der Coronasituation zu rechnen. Neben der Cannabis-Legalisierung steht dabei die Digitalisierung des Gesund­heitswesens ganz oben auf der Agenda des Gesundheitsministers. Dazu gehört auch die Einführung des E-Rezepts, das noch in diesem Jahr ausgerollt werden soll.

Cannabis-Legalisierung

Bezüglich der Cannabis-Legalisierung schätzt Lauterbach inzwischen die Gefahren einer Nichtlegalisierung größer ein als die einer Legalisierung. Er sagt: „Verunreinigte Cannabis-Verabreichungen sind aus meiner Sicht mittlerweile ein größeres Risiko als eine kontrollierte Abgabe an Menschen, die Cannabis in der entsprechenden Qualität kontrolliert konsumieren.“ In der zweiten Jahreshälfte wolle er deshalb einen Gesetzesentwurf vorlegen.

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Der Prozess solle mit Gesprächen zwischen dem Bundesdro­genbe­auftragten Burkhardt Blienert (SPD) und nationalen und internatio­nalen Expert:innen gestartet werden. Blienert zufolge müssten bei der Cannabis-Legalisierung noch viele Details geklärt werden. „Dazu gehört auch die Frage, wie der Abgabeprozess verlaufen wird“, sagte er im März in einem Interview. Es ginge ja nicht nur um das „Wo“, sondern auch um das „Wie“, „Was“, „Wieviel“ und „Woher“.

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Cannabis-Shops im Franchise-Modell

An der Frage des „wie“ arbeiteten parallel auch Startups wie die Synbiotic SE. Das börsengelistete Cannabis-Unternehmen hatte am 20. April ein Joint Venture mit der Enchilada-Unternehmensgruppe bekannt gegeben. Die Enchilada-Gruppe ist ein Systemgastronomie-Spezialist aus Gräfelfing, zu dem unter anderem die Gastronomie-Marken Dean & David, The Big Easy, Enchilada, Pommes Freunde oder Besitos gehören. Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen soll den Grundstein für das erste Cannabis-Store-Franchise in Deutschland legen.

„Wir haben uns ganz bewusst für ein deutsches Unternehmen aus der Gastronomie entschieden“, erklärt Synbiotic-CEO Lars Müller. „Einerseits ist die Enchilada-Gruppe absoluter Franchise-Profi und anderseits wird der Verkauf von sogenanntem ‚Recreational Cannabis‘ vermutlich ähnlichen Regeln wie dem Lebensmittelrecht unterliegen.“ So wie dort bereits heute Mitarbeiter:innen auf den Alkoholverkauf in Punkten wie Jugendschutz oder auf Produktempfehlungen geschult würden, gelte es in Zukunft, die Mitarbeiter:innen im Cannabis-Shop für den Verkauf von Cannabis zu schulen.

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Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht es in erster Linie um drei Projekte: das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und die elek­tronische Patientenakte (Epa), Lauterbach zufolge die „Kernanwendung“ im digitalen Gesundheitswesen. Die elektronischen Patientenakte wurde 2021 als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten gestartet. Bislang soll sich die Nachfrage aber noch in Grenzen halten.

Ein wichtiges Ziel der elektronischen Patientenakte ist die Einführung einer Opt-out-Regelung, also die automatische Verfügbarmachung der Daten in der Epa, die nur durch aktiven Widerspruch zurückgenommen werden kann. Lauterbach fordert, „dass die Regel ist, dass die Daten, die zur Verfügung stehen können, auch zur Verfügung stehen und man nicht sie nicht durch ein Opt-in-Verfahren verfügbar machen muss“. Ohne die Opt-out-Regelung sei Lauterbach zufolge keine gewinnbringende Nutzung der Epa möglich.

Neuer Plan zur Pandemiebekämpfung

Neben den Reformen im Gesundheitssystem will der Gesundheitsminister zudem noch im Mai ein neues „Pandemiebekämpfungskonzept“ für den Herbst vorlegen, wenn wieder mit steigenden Corona-Fallzahlen zu rechnen sei. Konkret soll es eine neue Strategie für Impfungen, den Einkauf von Impfstoffen sowie eine Anschlussregelung für Coronavorgaben geben. Die aktuell geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes werden am 23. September enden.

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