Das Studium ist abgeschlossen und viele Absolventen reisen erstmal für ein Jahr durch Südostasien oder in anderes weit entferntes Land. Es wird sich erholt, gefeiert und in dem ein oder anderen Moment überlegt, womit man den Rest des Lebens denn verbringen möchte. Diese Auszeit wird dann im Lebenslauf häufig zu einer Sprachreise umgewandelt. Kleine Beschönigungen wie diese sind auch nicht weiter problematisch. Doch wie sieht es aus, wenn Abschlüsse oder Zeugnisse gefälscht werden? Und was befindet sich dazwischen, wo liegt die sogenannte Grauzone? Dr. Martin Nebeling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird. Er leitet die Arbeitsrechts-Praxisgruppe von Bird & Bird in Deutschland und ist Mitglied der internationalen Employment Practise Group. Der Experte beantwortet uns die wichtigsten Fragen zum Thema der Lebenslauflügen.
Lügen im Lebenslauf: Wenn aus der Urlaubsreise eine Sprachreise wird
t3n.de: Herr Dr. Nebeling, Hand aufs Herz: Kommt es oft vor, dass Bewerber ihren Lebenslauf beschönigen?
Dr. Martin Nebeling: Allerdings, da sich Bewerber in der Regel möglichst positiv darstellen wollen, kommt es häufig vor, dass Lebensläufe geschönt werden. Personaler vergleichen daher Lebensläufe, die zum Teil sehr detailliert von den Bewerbern formuliert werden, geradezu akribisch mit beigefügten Unterlagen wie Zeugnissen und Tätigkeitsbescheinigungen. Ich rate Bewerbern daher, unbedingt bei der Wahrheit zu bleiben.
Welche Punkte sind besonders häufig manipuliert?
Kleinere Ausschmückungen sind natürlich häufiger der Fall als falsche Tatsachenbehauptungen oder gar größere Vergehen wie beispielsweise das Fälschen von Dokumenten. So wird zum Beispiel eine Urlaubsreise in eine Sprachreise umgewandelt oder Zeitangaben nicht mit dem genauen Datum versehen, sondern nur in Jahreszahlen. Kleinere Lücken im Lebenslauf können so schnell kaschiert werden.
Kaschieren ist das eine, aber wie sieht es mit Falschangaben aus?
Da wird vor allem die Höhe des aktuellen Gehalts im Lebenslauf oder der Bewerbung oft verändert, um die eigene Verhandlungsposition zu verbessern. Beliebt sind aber auch kleine Verbesserungen bezüglich der eigenen Fremdsprachenkenntnisse. Da wird aus wenigen Französischkenntnissen schon einmal „gute Kenntnisse“ gemacht oder das in der Schule gelernte und fast wieder verlernte Englisch als „fließend“ oder „verhandlungssicher“ beschrieben. Das lässt sich dies allerdings durch ein Bewerbungsgespräch in der jeweiligen Sprache ganz leicht prüfen.
Kann man davon ausgehen, dass Personaler diese häufig geschönten Angaben besonders dann genauer unter die Lupe nehmen?
Generell kommt es darauf an, wie wichtig die gewünschte Qualifikation des Bewerbers für die Tätigkeit ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Angaben und Zeugnisse eines Bewerbers zu kontrollieren. Alle diese Maßnahmen sind unter dem Stichwort Pre-Employment-Screening bekannt. Zu den Methoden der Arbeitgeber zählen unter anderem die Anfrage einer Bestätigung der Zeugnisse von der jeweiligen Institution, Recherche in sozialen Medien, Überprüfung durch Nachfrage beim vorherigen Arbeitgeber über die erworbenen Qualifikationen und bei strafrechtlich relevanten Handlungen könnte die Abfrage von Datenbanken oder Sanktionslisten nach Einträgen erfolgen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch das Pre-Employment-Screening durch das Fragerecht des Arbeitgebers begrenzt ist. Das heißt, Fragen oder Recherchen, die in die Privatsphäre des Bewerbers eindringen, sind nicht erlaubt.
Wo nimmt man es denn mit kleineren Notlügen nicht so genau?
Kleine Leerstellen im Lebenslauf, die nicht mehr als ein halbes Jahr betragen, werden durch kleine Ergänzungen häufig überdeckt und gehen in der Regel durch. Dabei gilt es aber trotzdem unbedingt die Plausibilität zu wahren, zu viel sollte der Bewerber nicht hinzudenken. Die Wirklichkeit darf nicht verdreht oder vollkommen neu erfunden werden, sondern eventuell in ein besseres Licht gerückt werden. Ganz konkret muss beispielsweise nicht angegeben werden, ob und wie lange man durch eine Krankheit ausgefallen ist oder ob man einer Tätigkeiten im Betriebsrat nachgegangen ist.
Und wo wird es so richtig problematisch?
Besonders Problematisch sind die Fälle der gefälschten Abschlüsse und Approbationen. Sie ziehen die größten Konsequenzen mit sich. Zum einen begehen Bewerber eine strafrechtliche Handlung, wenn sie Urkunden und Dokumente fälschen und somit den potenziellen Arbeitgeber betrügen. Zum anderen muss der Bewerber für den Schaden, den der Arbeitgeber durch die Einstellung erlitten hat, aufkommen. Je weiter das Arbeitsverhältnis fortgeschritten ist, desto höher können die Zahlungen an den Arbeitgeber ausfallen. So gab es Fälle, in denen eine Lehrerin trotz gefälschter Abschlüsse mehrere Jahre unterrichtet hat. Sie muss sich auf die Rückzahlung ihrer Beamtenbezügen gefasst machen, die je nach Dauer der Beschäftigung sehr hoch ausfallen können.
Skizzieren Sie bitte einmal den absoluten Worst Case für einen Bewerber.
Besonders tragisch für den Bewerber wäre es natürlich, wenn er nach vielen Jahren der gemeinsamen Zusammenarbeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und aufgefordert wird eine gewisse Summe seiner Bezüge an den Arbeitgeber zurückzahlen muss. Zusätzlich ist die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung, etwa bei Änderung von Zeugnissen, wirklich kein angenehmer Fall. Bei gefälschtem Medizinstudium können die Täuschungshandlungen nicht nur für den Bewerber, sondern auch für die Patienten ernsthafte Konsequenzen haben, etwa in Fällen der gefährlichen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung.
Kommt es denn häufiger vor, dass die Lebenslauflügen auffallen?
Inzwischen steht da sogar ein Markt hinter. Mittlerweile gibt es Detektivbüros, die sich auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert haben. Genau beziffern lässt es sich nicht, wie oft bei Lebensläufen geschummelt wird, denn oft werden unwahrheitsgemäße Angaben gar nicht bemerkt. Das Detektivbüro Kocks hat vor ein paar Jahren jedoch einmal eine Erhebung zu diesen Thema gemacht. Das Ergebnis: Von 5.000 Bewerbungen enthielten 1.500 nicht wahrheitsgemäße Angaben.
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