
Im Rahmen der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich das deutsche Bundesamt für Justiz an den gleichnamigen Betreiber des Kurznachrichtendienstes Telegram gewendet. Die Behörde bemängelt, dass das in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht bereitstellt.
So fehlten bei Telegram ein leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Meldeweg für strafbare Inhalte sowie die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuche von Gerichten in Deutschland. Das Fehlen dieser Informationen begründe eine Ordnungswidrigkeit, weshalb das zuständige Bundesamt für Justiz zwei unabhängige Bußgeldverfahren eingeleitet habe. Das sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin.
Bei Verstößen bis 5 Millionen Euro Bußgeld möglich
Im Wege internationaler Rechtshilfe seien zwei Anhörungsschreiben verschickt worden. Nun habe das Unternehmen Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Äußert sich Telegram nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird nach Aktenlage entschieden. Gleiches gilt, wenn sich Telegram zwar äußert, diese Äußerung jedoch zu keiner veränderten Einschätzung der Sachlage führt.
Im Zweifel kann das BA Justiz nachfolgend zu der Entscheidung gelangen, für jeden festgestellten Verstoß ein Bußgeld zu verhängen. Bußgelder nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz können bis zu fünf Millionen Euro erreichen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte am Montag allerdings nicht über etwaige Maßnahmen spekulieren.
Am Ende geht es nicht darum, Telegram zu sperren, sondern lediglich die vorgeschriebenen Informationspflichten im Zwangswege durchzusetzen. Telegram kann dem ganz einfach nachkommen. Das Einbringen einer Melde- und einer Kontaktmöglichkeit wäre technisch schnell umgesetzt. Immerhin seien andere Messenger-Dienste für die deutsche Justiz „grundsätzlich erreichbar“, verlautet es aus dem Ministerium.
Telegram will sich nicht regulieren lassen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass strafbare Inhalte im Netz verfolgt und gelöscht werden. Inwieweit ein Messengerdienst dem Regelungsgehalt unterfällt, ist nicht unumstritten. Immerhin landen dessen Inhalte nicht frei im Internet, sondern sind Teil einer Kommunikationskette. Im Fall von Telegram könnte es besonders um offene Chatgruppen gehen, deren Inhalte frei von jedermann mit der App gelesen werden können. Eindeutig ist diese Interpretation indes nicht.
Der von dem russischen Vkontakte-Gründer Pavel Durov ins Leben gerufene Messenger-Dienst Telegram ist besonders für seinen sehr offenen Umgang mit der Meinungsfreiheit bekannt. Telegram rühmt sich, weder auf Presseanfragen noch behördliche Anordnungen zu reagieren, und wird von Regime- und anderen Kritikern weltweit als Möglichkeit geschätzt, der eigenen Meinung unzensiert Ausdruck zu verleihen.
Das hat in der Vergangenheit auch Verbreiter von Verschwörungsmythen, Volksverhetzer und Extremisten unterschiedlichster Couleur angezogen. Dabei hatte Telegram bislang nicht einmal bei eindeutig strafbaren Inhalten reagiert. Zuletzt hatte Telegram damit auch den Zorn der App-Store-Betreiber auf sich gezogen.
Gerade das regulieren stellt die eigene „Demokratie“ weitaus mehr in Frage als jeder Hirnpfurz allseitsbekannter „Dünnpfiffquacksalber“.
Exakt. Das wissen die Regulierer aber auch. Der Dienst soll einfach nur mit möglichst viel Dreck beschmissen werden, in der Hoffnung, dass etwas dran kleben bleibt und “normale“ Nutzer sich dadurch abschrecken lassen und den Dienst meiden. Ich hab Telegramm meines Wissens noch nie benutzt, werde ihn mir jetzt aber auf jeden Fall genauer anschauen – er ist gerade interessant geworden für mich!
Das würde das BSI nur dann machen, so der Vorzeigelump der verkauften Lüge, die als Wahrheit vermarktet wird, gegen dessen Geschäftsinteressen verstossen.