Neue Gesetze 2020: Diese 8 Änderungen solltest du im Auge behalten

2020 bietet neue Gesetze für Business, Arbeitnehmer und Verbraucher. (Foto: Shutterstock)
1. P2P-Verordnung
Ab dem 12. Juli 2020 gilt die sogenannte P2P-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten) unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Hiervon sollen vor allem Onlinehändler, Hotels, App-Entwickler und andere profitieren, die auf Plattformen und Suchmaschinen angewiesen sind. Der zum Teil undurchsichtigen Geschäftspolitik von Plattformbetreibern werden mit der P2P-VO neue Grenzen gesetzt. So sollen künftig unfaire Geschäftspraktiken– wie etwa unangekündigte AGB-Änderungen, die plötzliche Löschung von Händler-Accounts und unbegründete Herabsetzungen in Ergebnislisten, undurchsichtige Rankings sowie versteckte Meistbegünstigungsklauseln – eingedämmt werden.
2. Endlich modern: Medienstaatsvertrag
Der Medienstaatsvertrag ist beschlossen und löst den inzwischen in die Jahre gekommenen Rundfunkstaatsvertrag ab. Heute kann nahezu jeder mit seinem Smartphone einen eigenen Youtube-Kanal mit regelmäßigem Programm aufbauen, weshalb viele Youtube-Kanäle mittlerweile eher dem klassischen Rundfunk ähneln. Daher müssen auch kleinste Youtuber und Livestreamer bislang Zulassungen beantragen. Doch um Kreative zu fördern und Bürokratie abzubauen, soll sich unter anderem das mit dem Medienstaatsvertrag ändern. Künftig gilt: Wenn durchschnittlich weniger als 20.000 Nutzer ein Angebot gleichzeitig nutzen und das auch absehbar nicht tun werden, unabhängig von der Abonnentenzahl, sollen die Zulassungsregeln wegfallen. Der Medienstaatsvertrag muss bis September 2020 umgesetzt werden.
3. Höhere Bußen im Straßenverkehr
Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt. Die Novelle enthält zahlreiche Änderungen und neue Bußgelder, die 2020 in Kraft treten sollen. So sollen künftig Rettungsgassen-Rüpel und Falschparker härter bestraft werden und sogenannte Blitzer-Apps eindeutig verboten werden. Die Novellierung soll dank zahlreicher Neuregelungen auch die Sicherheit von Radfahrern stärken. Am 14. Februar 2020 tagt hierzu der Bundesrat. Derzeit scheint es so, dass die geplanten Änderungen in ihrer jetzigen Form nicht durchgewunken werden.

Neue Gesetze 2020: Wer keine Rettungsgasse bildet, soll härter bestraft werden (Foto: Shutterstock/ ddisq).
4. Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von jetzt 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt jedoch weiterhin unter anderem nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Die Mindestlohn-Kommission wird bereits Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2021 aussprechen.
5. Kleinunternehmergrenze erhöht
Für Kleinunternehmen gibt es eine steuerliche Ausnahmeregelung. Die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ab 2020 nun wird die Kleinunternehmergrenze erhöht. Im Vorjahr darf der Umsatz künftig nicht 22.000 Euro überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
6. Jobticket: Bessere Konditionen
Das Jobticket wird attraktiver: Jobtickets genießen bisher Steuerfreiheit unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale beziehungsweise Werbungskosten des Arbeitnehmers. Nach dem Jahressteuergesetz 2019 können Arbeitgeber nun die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuern. Das gilt auch dann, wenn das Jobticket nicht ohnehin einen Gehaltsbestandteil darstellt. Wird ein Jobticket vom Gehalt finanziert, müssen Mitarbeiter es mit maximal 25 Prozent versteuern und darauf keine Sozialabgaben zahlen. Bei 25 Prozent Pauschalsteuer können sie die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg absetzen. Erhalten sie das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei. So kann ein Jobticket manchmal mehr bringen als eine Gehaltserhöhung. Im Gegenzug entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale beziehungsweise Werbungskosten.
7. Bahn: Mehrwertsteuersatz im Fernverkehr sinkt
Der Klimakompromiss macht’s möglich: Schon von Januar an soll das Bahnfahren billiger werden. Der Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrkarten soll dann von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn will die Mehrwertsteuersenkung 1:1 an die Kunden weiterreichen.
8. Bonpflicht: Für jeden Einkauf wird ein Kassenbon ausgestellt
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das „Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Mit dem „Kassengesetz“ will die Bundesregierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen. Doch der Unmut ist aus vielen Gründen groß. Im Einzelhandel in Deutschland wird mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr gerechnet. Die Folgen: Mehrkosten und eine Menge Müll. Letztlich alles andere als ein klima- und ressourcentechnisch gutes Signal.
Alle Gesetzesänderung im Video beim Rechtskanal Kanzlei WBS:
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