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Neues EU-Gesetz: Das ändert sich bei Crowdfunding und Crowdinvesting

Für Nutzer von Crowdfunding- und Crowdinvesting-Plattformen gibt es jetzt ein neues Gesetzeswerk auf europäischer Ebene. Das bedeutet zwar auf den ersten Blick mehr Verwaltungsaufwand, soll den Kund:innen, die in Crowd-Projekte investieren, aber mehr Transparenz bringen.

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Mehr Sicherheit fürs Crowdfunding. (Foto: ndrey_Popov / Shutterstock)

„ECSPR“ ist eine sperrige Abkürzung für ein komplexes Gesetzeswerk, das EU-weit jetzt in Kraft getreten ist. Die „European Crowdfunding Service Provider Regulation“, so die ausgeschriebene Form, ist eine EU-weit gültige Verordnung für die Behandlung von Schwarmfinanzierungslösungen. Es handelt sich also um neue neue Regeln für Crowdinvesting- und Crowdfunding-Anbieter. In Zukunft müssen solche Plattformen bei einem Emissionsvolumen von ein bis fünf Millionen Euro über eine Genehmigung im Sinne der ECSPR verfügen. Bisher dagegen reichte für Crowd-Kampagnen in dieser Größenordnung häufig eine einfache Zulassung nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) aus. Betroffen sind davon also vor allem Crowd-Kampagnen in der Range zwischen einer und fünf Millionen Euro, bei denen tokenisierte und digitale Wertpapiere an die Anlegenden vermittelt werden.

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Vorausgegangen war der ECSPR eine Verhandlungsphase von gut drei Jahren. Bereits 2018 hatten EU-Rat und -Parlament einen Entwurf für die Regelung der technologiegestützten Innovationen bei Finanzdienstleistungen vorgelegt. Für die Kreditplattformen ändert sich jetzt einiges. So ist erstmals in allen 27 Mitgliedstaaten die direkte Vergabe von Unternehmenskrediten über Kreditplattformen möglich. Bislang sind die Emissionen meist auf den deutschen (oder einen anderen regionalen) Markt beschränkt. Auch Privatanleger können im Bereich des Crowdfunding profitieren, indem Investments jetzt ein Stück weit verlässlicher und regulierter behandelt werden.

Professionalisierung des Crowdinvesting-Geschäfts

Entsprechende Dienstleister wie Concedus, ein Anbieter digitaler Haftungsdächer, profitieren davon ebenfalls. So erklärt Marius Grieseler, Geschäftsführer von Concedus, man könne jetzt über ein Haftungsdach möglichst bald eine entsprechende Zulassung der Finanzaufsicht anbieten. All das bedeute eine Menge an rechtlichem Aufwand für die Anbieter, die sich nun mit der Finanzaufsicht Bafin auseinandersetzen müssen, es schaffe aber auch mehr Sicherheit und Schutz für die Anleger vor Betrug und Geldwäsche. „Man kann sagen, dass durch diese Transparenz  der Crowdmarkt in Europa durch ECSPR ein Stück weit professionalisiert wird“, erklärt Grieseler. Für die Schwarmfinanzierungsverordnung gilt noch eine Übergangsfrist bis November 2022.

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