Anzeige
Anzeige
News

Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Wie Neuseeland jetzt digitale Nomaden lockt

In Neuseeland dürften Touristen ab sofort während ihres Aufenthalts arbeiten. Damit will sich das Land einen neuen Markt erschließen. Digitale Nomaden müssen dabei aber ein paar Dinge beachten.

Quelle: dpa
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Arbeiten, wo andere Urlaub machen, das will Neuseeland Touristen nun ermöglichen. (Foto: panophotograph / Shutterstock)

Gute Nachrichten für digitale Nomaden: Neuseeland erlaubt Touristen ab sofort, während ihres Aufenthaltes zu arbeiten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber sitzt in einem anderen Land und zahlt dort das Gehalt. „Das ist ein brandneuer Markt für Touristen, den Neuseeland erschließen kann“, sagte Bildungs- und Migrationsministerin Erica Stanford. „Wir möchten, dass die Menschen unser Land als den idealen Ort fürs Reisen und für die Arbeit sehen.“

Anzeige
Anzeige

Interessierte müssen dafür kein besonderes Visum beantragen. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger können sich wie gehabt 90 Tage visumfrei in dem Pazifikstaat aufhalten, dort aber nun weiter ihren Job machen. Die Regierung hofft, dass Besucher wegen der Neuregelung künftig länger im Land bleiben als bei einem normalen Urlaub. Wer länger als drei Monate bleiben wolle, müsse aber möglicherweise Steuern in Neuseeland zahlen, hieß es.

Was kostet die Einreise?

Tourismus sei einer der wichtigsten Wirtschaftspfeiler Neuseelands, sagte die Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung, Nicola Willis. Er generiere Einnahmen von fast elf Milliarden Neuseeland-Dollar (5,9 Milliarden Euro), fast 200.000 der 5,2 Millionen Inselbewohner arbeiteten in dem Sektor. Als Reiseziel werde das Land jetzt noch attraktiver.

Anzeige
Anzeige

Das Visum ist kostenfrei, jedoch müssen Reisende auch weiterhin im Vorfeld eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) einholen. Sie kostet 23 Neuseeland-Dollar (12,50 Euro), wenn online bezahlt wird. Wer sie per App beantragt, bezahlt nur 17 Neuseeland-Dollar (9,20 Euro). Zudem wird vor der Einreise eine Touristengebühr in Höhe von 100 Neuseeland-Dollar (54 Euro) fällig. Die „International Visitor Conservation and Tourism Levy“ (IVL) wird ebenfalls online bezahlt.

Neuseeland besteht aus zwei Hauptinseln und ist für viele Menschen auf der Welt ein Traumziel. Neben unberührter Natur, gewaltigen Gletschern, Fjorden und Vulkanen lockt das Land mit attraktiven Städten wie Auckland und herrlichen Stränden.

Anzeige
Anzeige

Dein neuer Job? Diese 5 Berufe der Zukunft solltest du im Auge behalten

Dein neuer Job? Diese 5 Berufe der Zukunft solltest du im Auge behalten Quelle:

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige