„Potenziell gefährlich“: Bundesnetzagentur warnt vor Bauteil in Balkonkraftwerken
Schon im vergangenen Jahr seien den Expert:innen der Bundesnetzagentur Wechselrichter aufgefallen, die ohne vorgeschriebene Merkmale in Deutschland verkauft werden. So fehle diesen Bauteilen häufig das CE-Kennzeichen, die deutsche Bedienungsanleitung oder eine Herstelleradresse in Europa.
Vorsicht bei Wechselrichtern ohne erforderliche Kennzeichnungen
Nur mit diesen drei Merkmalen dürfen Wechselrichter, die in Solaranlagen den produzierten Gleich- in Wechselstrom umwandeln, verkauft werden. Zwar ist das Fehlen der Merkmale nicht direkt gleichzusetzen mit einer Fehlfunktion, jedoch sollen die vorgeschriebenen Angaben Verbraucher:innen genau davor schützen.
„Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, resümiert daher der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, weist aber ebenso darauf hin, dass ihn der Trend zu mehr PV-Anlagen an deutschen Häusern freue.
Technische Anforderungen teils nicht eingehalten
Neben diesen rein formellen Anforderungen, denen viele Produkte schon nicht entsprächen, gebe es noch technische Anforderungen, die zu erfüllen seien, schreibt die Agentur in einer offiziellen Mitteilung. Weil die von Verbraucher:innen in der Regel nicht so einfach kontrolliert werden könnten, führe die Bundesnetzagentur entsprechende messtechnische Untersuchungen durch.
So liefen aktuell bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formalen Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. Nach Behördenabgaben überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit.
Herstellern und Händlern drohen saftige Strafen
Deren Herstellern stehen saftige Strafen bevor. So können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Auch Importeure und Händler dürfen derlei Zubehör nicht ungeprüft verkaufen. Auf sie kommen im Einzelfall Geldbußen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu.
Wer sich sein Steckersolargerät, wie die Balkonkraftwerke eigentlich heißen, nicht aus dubiosen Quellen selbst zusammenstöpselt, sollte übrigens kein Risiko haben. Die Komplettsysteme, die in Deutschland gängigerweise im Handel sind, halten in der Regel alle Vorschriften ein.