
Kollege Schmidt und Kollegin Meier sind beide Senior-SEO-Manager, 35 Jahre jung, kinderlos und seit sieben Jahren im Unternehmen. Deren Kunden umfassen in etwa das gleiche Umsatzvolumen. Sowohl Schmidt als auch Meier leisten die gleichen Wochenstunden. Und doch unterscheidet die beiden Mitarbeiter eine Sache: Schmidt verdient mehr. Er hat an irgendeinem Zeitpunkt seiner Karriere besser verhandelt. Meier findet das ungerecht, fordert mehr und stößt auf Widerstand. Hat sie ein Recht auf eine Gehaltserhöhung?

Recht auf Gehaltserhöhung: „Wer systemische Ungerechtigkeiten aufdeckt, kann mehr Gehalt verlangen“, erklärt Barbara Geck. (Foto: Bird & Bird)
Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Gehaltserhöhung. „Arbeitgeber können die Gehälter der Arbeitnehmer individuell vereinbaren“, erklärt Barbara Geck, Anwältin der international tätigen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird. „Ein Arbeitnehmer mag zu einem Zeitpunkt eingestellt worden sein, als besonderer Arbeitskräftemangel herrschte. Ein anderer Kollege drohte zu einem Zeitpunkt zum Wettbewerber zu wechseln, als die Auftragslage besonders gut war und man sich keine Abgänge leisten konnte.“ Gründe für eine höheres Gehalt gibt es viele.
„Arbeitgeber können die Gehälter der Arbeitnehmer individuell vereinbaren.“
Wie viel ein Mitarbeiter verdient, ist grundsätzlich Sache zwischen dem Angestellten und dem Vorgesetzten. Und doch gibt es Einschränkungen: etwa wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die ein Vergütungssystem vorschreibt, geregelt ist. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber auch an die darin festgehaltenen Regelungen gebunden. Zudem gibt es ein Diskriminierungsverbot, das besagt, dass eine systemische Ungleichbehandlung von Mitarbeitern verboten ist.
„Arbeitgeber tun gut daran, zu überprüfen, ob die verschiedenen individuell nachvollziehbaren Gründe für Besser- oder Schlechterstellungen nicht überproportional bei einem Geschlecht greifen“, erklärt Barbara Geck. „Falls das der Fall ist, sollte er gegensteuern, denn dann kann zu Recht der Vorwurf erhoben werden, dass die Ungleichbehandlung auf einem System beruht.“ Seit Anfang 2018 soll das Entgelttransparenzgesetz dafür sorgen, dass Ungleichheiten im Gehalt zwischen Mann und Frau sichtbarer werden.
Das Diskriminierungsverbot geht aber noch weiter: Auch das Alter oder die Hautfarbe dürfen nicht Grund für Gehaltsunterschiede sein. Wer sich diskriminiert und deswegen ungerecht bezahlt fühlt, kann Indizien sammeln. Gelingt es, nachzuweisen, dass eine systemische Ungleichbehandlung vorliegt, muss der Arbeitgeber die Vorwürfe widerlegen oder den Benachteiligten besser bezahlen. „In den meisten Fällen wird es jedoch schwierig, nachzuweisen, dass eine Diskriminierung vorliegt“, erklärt auch Barbara Geck.
1 von 13
Übrigens, auch dieser Beitrag könnte dich interessieren: Manche Arbeitgeber verbieten ihren Mitarbeitern, über ihr Gehalt zu reden. In der Regel sind diese Vertragsklauseln jedoch unwirksam. Lies auch: Darf ich mit Kollegen über das Gehalt sprechen?
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team