Münchener Gericht entscheidet: Samsung soll seine Galaxy-Smartphones zerstören

Nicht nur das Galaxy S24: Samsung droht Verkaufsverbot für alle seit 2021 im Handel befindlichen 4G-Geräte. (Foto: t3n)
Allen im Handel befindlichen Galaxy-Smartphones von Samsung droht ein Verkaufsstopp: Das Landgericht München I hat in einer Patentklage zugunsten des chinesischen Unternehmens Datang Mobile entschieden. Das Unternehmen hält den deutschen Teil des europäischen Patents EP2237607. Samsung muss laut Urteil Strafzahlungen und die Vernichtung aller im Handel befindlichen 4G-fähigen Smartphones nachkommen, was einem Verkaufsstopp aller Modelle gleichkommt.
4G-Patent: Alle aktuellen Samsung-Galaxy-Smartphones betroffen
Das Patent beschreibt ein Verfahren zum Handover in LTE/4G-Funknetzen mittels „Time Division Duplex“. Dabei funken Sender und Empfänger (4G-Antennen und Smartphones) abwechselnd im gleichen Frequenzbereich, wodurch ein nahtloser Übergang zwischen den Zellen ermöglicht wird. Vereinfacht ausgedrückt sorgt das Patent letztlich dafür, dass beim Fahren oder Gehen die Mobilfunkverbindung beim Wechsel von einer Funkzelle zur nächsten konstant bleibt.
Wie Heise Online berichtet, ist Datang Mobile seit dem 20. August 2021 Inhaber des deutschen Teils des Patents mit der ID EP2237607. Damals ging das Patent von der China Academy of Telecommuncations Technology auf Datang über, das 1998 aus der Universität ausgegründet wurde.
Im Laufe des Verfahrens argumentierte Samsung vor dem Münchner Gericht, man habe nicht gewusst, dass Datang Mobile einen länderspezifischen Teil des Patents besitze. Nach einer Heise vorliegenden redigierten Fassung des Urteils vom 12. April 2024 kann sich Samsung nicht auf diese Unkenntnis berufen. Zudem wurde eine weitere Klage von Samsung abgewiesen, in der der Konzern zusätzlich kritisierte, dass der Kläger (Datang Mobile) kein FRAND-Lizenzangebot unterbreitet habe.
Urteil gegen Samsung noch nicht rechtskräftig
Das Gericht hat entschieden, dass für alle LTE/4G-fähigen Geräte von Samsung, die seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauft wurden, ein noch festzulegender Schadensersatz an das Unternehmen zu zahlen ist. Zudem sollen alle im Handel befindlichen und betroffenen Geräte vernichtet werden. Das würde alle Galaxy-Smartphones betreffen, da praktisch alle mit 4G/LTE funken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Datang Mobile kann es aber gegen eine Sicherheitsleistung von mehr als 2,5 Millionen Euro vorläufig vollstrecken lassen, so Heise. Das sei bislang nicht geschehen.
Samsung will sicherstellen, dass Kunden nicht geschädigt werden
Samsung werde das Urteil „sorgfältig prüfen“ und „geeignete rechtliche Schritte festlegen“, hieß es in einer Heise-Mitteilung. Mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle sei es wahrscheinlich, dass Samsung gegen das Urteil Berufung einlegen wird.
Weiter sagt Samsung, dass man unter Beachtung des Gerichtsurteils Maßnahmen durchführen werde, die sicherstellen sollen, „dass Kunden:innen und deren Nutzungserlebnis von dem Urteil nicht beeinträchtigt werden“.
Für Nutzer:innen von Samsung-Smartphones dürfte sich also bis auf Weiteres nichts ändern, bis der Rechtsstreit endgültig beigelegt ist. Das dürfte erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen.