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Klage gegen Sony: Schadensersatz für 9 Millionen Playstation-Store-Kunden gefordert

Wie Google, Apple, Microsoft und andere nimmt auch Sony in seinem Playstation-Store eine 30-prozentige Provision für digitale Spiele und In-Game-Käufe. Dagegen klagt nun der Ex-Chef einer Verbraucherschutzorganisation.

3 Min.
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Zockt Sony seine PS-Kunden ab? Das muss nun ein britisches Gericht beurteilen. (Foto: Girts Ragelis/Shutterstock)

Alex Neill ist der ehemalige Geschäftsführer der britischen Verbraucherorganisation Which UK und nicht einverstanden mit der in der Branche der Digitalplattformen üblichen Provisionierung von über die Plattformen abgewickelten Käufen.

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Schadensersatz in Höhe der zu hoch angesetzten Provisionen gefordert

Konkret geht es Neill um Sony und seinen Playstation-Store, in dem nach seiner Auffassung eine wettbewerbsfeindliche Abzocke betrieben werde. Deshalb hat er Klage beim Competition Appeal Tribunal (CAT) eingereicht. Das berichtet Sky News.

Das wirtschaftsrechtliche Berufungsgericht möge Sony zu Strafschadensersatz in Höhe von fast sechs Milliarden Euro verurteilen, fordert Neill. Dazu ist das CAT durchaus berechtigt, macht aber in der Regel nicht in diesen Höhen davon Gebrauch.

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Neill behauptet, dass Sony durch die Erhebung einer 30-prozentigen Provision für digitale Spiele und In-Game-Käufe im Playstation-Store gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Sony missbrauche seine Marktmacht, indem es Spieleentwicklern und -verlagen unfaire Bedingungen auferlege.

So würden die Preise für Verbraucher unnötig in die Höhe getrieben. Auf die Höhe des Schadensersatzes kommt Neill rein rechnerisch.

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Dabei handele es sich nach seiner Kalkulation in etwa um den Betrag, der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu viel berechnet wurde. Er macht den Schadensersatz für alle Betroffenen im Vereinigten Königreich geltend, die seit dem 19. August 2016 Inhalte im Store gekauft haben.

Neun Millionen UK-Kunden sollen Schadenersatz erhalten

Neill hat ausgerechnet, dass es sich dabei um neun Millionen Menschen handelt. Der geschätzte Schadenersatz pro Geschädigtem belaufe sich daher auf zwischen 67 und 562 britische Pfund. Zinsen müssten hinzugerechnet werden.

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Neill gibt sich kämpferisch:

„Mit dieser Klage setze ich mich für die Millionen von Briten ein, die unwissentlich zu viel Geld bekommen haben. Wir glauben, dass Sony seine Position missbraucht und seine Kunden abgezockt hat. Spiele sind heute die größte Unterhaltungsindustrie in Großbritannien, noch vor Fernsehen, Video und Musik, und viele schwache Menschen sind auf Spiele angewiesen, um Gemeinschaft und Anschluss zu finden. Das Verhalten von Sony kostet Millionen von Menschen, die es sich nicht leisten können, vor allem in einer Zeit, in der wir uns mitten in einer Lebenskostenkrise befinden und der Geldbeutel der Verbraucher so stark wie nie zuvor belastet wird.“

Wieso sich Neill ausschließlich gegen Sony richtet, ist unklar. Immerhin ist der 30-prozentige Umsatzanteil in der gesamten Branche Standard und wird auch von Microsoft, Steam und den diversen sonstigen App-Store-Betreibern so gefordert.

Das Gamer-Magazin Eurogamer hat sich zur Rechtslage in der Videospielbranche erkundigt und dabei eher Hinweise dafür erhalten, dass Sonys Geschäftsmodell nicht in Gefahr ist.

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Jura-Podcaster: Sony rechtlich eher auf der sicheren Seite

Zwar sei die Frage grundsätzlich schwierig, erläuterte Richard Hoeg, der den juristischen Podcast „Virtual Legality“ produziert. Zu bedenken sei aber, dass jede einzelne Transaktion freiwillig zu dem angebotenen Preis getätigt wurde. Zudem hätten die Preise weitgehend denen entsprochen, die in der Branche zu der jeweiligen Zeit üblich waren. Und die 30-Prozent-Provision sei ebenso wenig ein Alleinstellungsmerkmal Sonys gewesen.

Etwas abstrakter sei noch zu bedenken, dass nicht klar zu beweisen wäre, dass eine Änderung der 30-Prozent-Provision tatsächlich Auswirkungen auf die Preisgestaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher gehabt hätte. Ebenso sei es schwierig, wettbewerbswidrige Preise nachzuweisen, wenn es sich um den Branchenstandard handelt.

Wie Bloomberg berichtet, wurde eine ganz ähnliche Klage gegen Sony in den USA erst kürzlich abgewiesen. So bleibt abzuwarten, ob europäische Wettbewerbsschützer andere Maßstäbe an den Fall anlegen werden als ihr US-Pendant.

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