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Schwangerschaft: Digitalagentur weitet Kündigungsschutz auch auf Partner aus

Schwangere stehen unter besonderem Kündigungsschutz, jedoch gilt der für Partnerinnen oder Partner nicht. Die Digitalagentur Comspace sieht darin einen Missstand und treibt die Gleichstellung im Team konsequent voran.

2 Min.
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Der Gesetzgeber schützt bislang nur Schwangere vor einer Kündigung. (Foto: Shutterstock-AntonioDiaz)

Steht das Babyglück ins Haus, verändert sich vieles für werdende Eltern. Neben der wachsenden Vorfreude kommen natürlich auch höhere Ausgabe auf die Familien zu – hier 50 Euro für eine Zusatzuntersuchung, da 30 Euro für ein Medikament und wer weiß viele hundert Euro für die Erstausstattung. Nicht selten steht sogar ein Umzug in eine größere Wohnung an.

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Schwangere genießen in Deutschland auch deshalb einen besonderen Kündigungsschutz. Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Mütter während dieser Zeit keine wirtschaftlichen Existenzängste haben müssen. Jedoch gilt das nicht für den Partner oder die Partnerin einer Schwangeren. Familien können bei einer Kündigung sehr schnell in Schieflage geraten.

Partner von Schwangeren erhalten Kündigungsschutz

Eva Stock: Kündigungsschutz nimmt „den Druck raus“. (Foto: Comspace)

Die Digitalagentur Comspace regelt das nun für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem völlig neuen Ansatz: „Im Sinne der Gleichstellung weiten wir unseren Kündigungsschutz freiwillig aus, auf die bei uns arbeitenden Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Familienzuwachs erwarten“, so Chief People Officer Eva Stock auf Nachfrage von t3n.

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Im weiteren Gespräch macht sie deutlich, was das genau heißt: Der freiwillige Kündigungsschutz orientiere sich an dem Sonderkündigungsschutz für die Schwangeren. Er gelte maximal 280 Tage vor und bis vier Monate nach der Geburt des Kindes und für alle Festangestellten und Auszubildenden außerhalb der Probezeit, deren Frau schwanger ist.

Auch Kolleginnen und Kollegen, die ein Kind adoptieren möchten, sichere Comspace diesen besonderen Sonderkündigungsschutz zu. Auch hier entspreche der Zeitraum dem des Sonderkündigungsschutzes für leibliche Geburten, sprich maximal ebenfalls 280 Tage vor dem Adoptionstermin und bis vier Monate danach, bestätigt Eva Stock die neuen Regelungen.

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Kündigungsschutz nimmt „den Druck raus“

„Auch wir kennen herausfordernde Zeiten, aber das hat uns immer gestärkt und zusammengebracht“, erklärt Eva Stock. Der verbesserte Kündigungsschutz für Partnerinnen und Partner von Schwangeren sei ein klares Signal der Arbeitsplatzsicherheit, auf das auch während eigener möglicher Schieflage des Unternehmens nicht verzichtet werden wird.

„Gerade in Krisenzeiten ist es enorm wichtig, die eigenen Werte nicht zu opfern, für die wir stehen. Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit haben bei uns höchste Priorität“, ordnet die Comspace-Managerin weiter ein. Die Gewissheit nehme für alle Beteiligten „den Druck raus“ und könne dazu beitragen, sich „freier auf die Lebensphase des Eltern-Werdens einzulassen“.

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Familienfreundlichkeit immer wichtiger

Die Familienfreundlichkeit der Arbeitgebenden ist für viele Berufstätige in den letzten Jahren bei der Jobwahl zunehmend wichtig geworden. Laut einer Xing-Studie hat sich aufgrund der fortwährenden Krisenstimmung auch der Wunsch nach mehr Stabilität erhöht. 59 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen das Gehalt wichtig ist. 43 Prozent wünschen sich Jobsicherheit.

Für Unternehmen ergeben sich aus solchen Umfragen unter Beschäftigten oft klare Handlungsempfehlungen – auch und gerade in Bezug auf die Schließung von Fachkräftelücken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verlassen sich dabei nicht mehr allein auf die Politik, sondern werben auch mit Vorteilen für Team-Mitglieder, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

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