In Deutschland wurde der 1997 veröffentlichte N64-Shooter „Goldeneye 007“ nie offiziell veröffentlicht. Dennoch entschied sich die damals noch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften genannte deutsche Jugendschutzbehörde dazu, das Spiel zu indizieren. Dadurch durfte das Spiel zwar theoretisch weiterhin an volljährige Zocker:innen verkauft werden, allerdings umfasst die Indizierung ein Werbeverbot, wodurch schon die Auslage des Titels in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen untersagt ist.
Jetzt wurde „Goldeneye 007“ offiziell vom Index gestrichen. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor. Die Listenstreichung wurde offenbar von dem Unternehmen Stadlbauer beantragt. Die Firma war lange Zeit für den Vertrieb von Nintendo-Produkten in Österreich und anderen europäischen Märkten zuständig. Anzumerken ist an der Stelle, dass Spiele und andere Medien nach 25 Jahren automatisch aus dem Index gelöscht werden.
„Goldeneye 007“ wäre dementsprechend in zwei Jahren sowieso wieder frei verkäuflich gewesen, sofern die heute dafür zuständige Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz keinen Grund für eine weitere Indizierung des Spiels gesehen hätte. Dass die Listenstreichung aktiv herbeigeführt wurde, führt unter Fans des Shooter-Klassikers derweil zu Spekulationen.
Kommt „Goldeneye 007“ jetzt auf die Nintendo Switch?
Nintendo hat kürzlich ein Zusatzabonnement für das kostenpflichtige Online-Angebot der Switch-Konsole veröffentlicht. Dadurch erhalten Abonnent:innen auch Zugriff auf ausgewählte N64-Titel. Im Netz wird jetzt spekuliert, dass Nintendo durch die Listenstreichung den Weg für die Aufnahme von „Goldeneye 007“ freimachen könnte. Immerhin gilt das Spiel bei vielen Fans als einer der besten N64-Titel überhaupt.
Die Streichung aus dem Index betrifft nicht nur den deutschen Markt. Da der europäische Eshop, Nintendos digitale Verkaufsplattform für Switch-Spiele, seinen Sitz in Deutschland hat, können indizierte Spiele in ganz Europa nicht angeboten werden. Davon betroffen war beispielsweise das Spielstudio Techland. Deren Spiel „Dying Light“ konnte nach Unternehmensangaben im europäischen Eshop nicht angeboten werden, weil das Game in Deutschland auf dem Index steht.
Komplexe Lizenzsituation spricht gegen Neuauflage
Gegen eine Wiederveröffentlichung von „Goldeneye 007“ spricht allerdings die komplexe Lizenzsituation des Titels. Das Spiel wurde ursprünglich von dem Spielestudio Rare entwickelt. Das Studio gehört seit 2002 zu Microsoft. Schon 2008 wollte Rare eine überarbeitete Neuauflage des Titels auf den Markt bringen. Das scheiterte am Ende jedoch, weil sich Nintendo, Microsoft und Filmstudio MGM nicht auf eine Lizenzvereinbarung einigen konnten. Auch auf der sogenannten Virtual Console der Nintendo-Konsole Wii konnte der N64-Titel aus lizenzrechtlichen Gründen nicht erscheinen.
2010 veröffentlichte Activision zwar eine gleichnamige Neuinterpretation von „Goldeneye 007“, die unterschied sich aber deutlich vom Original. Neben der Grafik-Engine und den Leveln wurde dabei auch die Hauptfigur ausgetauscht. Obwohl in der Filmvorlage und dem Originalspiel Pierce Brosnan als James Bond zu sehen waren, ging die Rolle in der Neuauflage des Games an den späteren Bond-Darsteller Daniel Craig.
Sollte Nintendo jedoch eine Einigung mit den verschiedenen Lizenzinhabern erreicht haben, wäre das ein großer Coup für den japanischen Spielehersteller. Zumal das neuvorgestellte Zusatzabonnement von vielen Fans kritisch betrachtet wird. Während die einen die zusätzlichen Kosten monieren, stören sich andere vor allem an technischen Aspekten der N64-Emulation. Der Spieleklassiker „The Legend of Zelda: Ocarina of Time“ sieht beispielsweise an einigen Stellen deutlich schlechter aus als auf der Original-Hardware oder in inoffiziellen Emulatoren.