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So sehr kann es nach hinten gehen, wenn ein Anwalt ChatGPT nutzt

Hallo und willkommen zum t3n Daily vom 30. Mai! Heute geht es um die Gefahren von blindem Vertrauen in KI. Außerdem: Umstrukturierung bei Conrad, Nintendo geht gegen einen Emulator vor, betrügerische Zinsangebote und Arztbesuche per Video.

3 Min.
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ChatGPT kann rein formal durchaus juristische Texte verfassen. Schwierig wird es, wenn das Programm zu halluzinieren beginnt. (Symbolbild: Beautrium/Shutterstock)

Wir hoffen, du hattest einen guten Tag, und wollen dir jetzt noch ein paar spannende Informationen mit auf den Weg in den Abend geben. t3n Daily gibt es auch als Podcast und als Newsletter. Hier kommen die Themen des Tages.

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Anwalt blamiert sich mit ChatGPT

Beim Erstellen der Klageschrift gegen eine Fluggesellschaft hat sich ein US-Anwalt auf ChatGPT verlassen – und damit einen peinlichen Fehler begangen. Der Mandant des Advokaten hatte Schmerzensgeld gefordert, weil er von einem Servierwagen angefahren worden war. ChatGPT lieferte dafür eine ganze Reihe Präzedenzfälle inklusive Aktenzeichen und sogar Auszüge aus den jeweiligen Dokumenten. Als die Anwält:innen der Airline die Fälle prüfen wollten, stellte sich heraus, dass der Chatbot alles bis ins kleinste Detail erfunden hatte. Dieses als „Halluzinationen“ bezeichnete Phänomen tritt gelegentlich bei KI-Bots auf, wenn sie keine passende Antwort haben, aber trotzdem helfen wollen. Ergebnisse müssen eigentlich sorgfältig geprüft werden, was der Anwalt aber unterlassen hat – ein schwerer Fehler, wie er jetzt selbst einräumt.

Erfolgreiche Umorientierung bei Conrad Electronic

Ralf Bühler, Chef des Familienunternehmens Conrad Electronic, hat im Interview mit dem Handelsblatt über die Umstrukturierungsmaßnahmen der letzten fünf Jahre Bilanz gezogen. Dem Anbieter von teils spezialisierten Elektronikwaren ist es gelungen, vom Verkauf an Endverbraucher:innen auf ein Geschäftsmodell umzusteigen, das zu großen Teilen auf B2B (Business to Business) basiert. Durch das Einsparen der Filialen und eine veränderte Marketingstrategie konnte Conrad über die Corona-Pandemie hinweg bestehen und verzeichnet heute einen Jahresumsatz von 1,1 Milliarden Euro. Privatkund:innen können immer noch online auf das große Angebot zugreifen, der Schwerpunkt liegt aber beim Verkauf an kleinere, mittelständische Unternehmen. Grund für die Umstrukturierung war die starke Konkurrenz durch riesige Online-Warenhäuser wie Amazon.

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Nintendo lässt Dolphin-Emulator von Steam entfernen

In Sachen Copyright lässt Nintendo nicht mit sich spaßen – vor allem, wenn der Gaming-Konzern seine Gewinne gefährdet sieht. Deswegen mussten die Entwickler des Dolphin-Emulators laut eines Blog-Beitrags jetzt ihr Produkt von Steam entfernen. Die Software macht es möglich, Wii- und Gamecube-Spiele auf dem PC zu spielen. Obwohl das prinzipiell erlaubt ist, behauptet Nintendo, bei einigen technischen Details handle es sich um „illegale Praktiken“, die die Eigentumsrechte des Unternehmens gefährdeten. Mit Berufung auf den Digital Millennium Copyright Act hat Nintendo einen Unterlassungsanspruch erwirkt, der von den Dolphin-Entwicklern nicht anfechtbar ist. Das könnte weitreichende Konsequenzen für die ganze Emulatoren-Szene nach sich ziehen.

Betrug mit steigenden Zinsen

Dass die Zinsen bei Tages- und Festgeld gerade immer weiter ansteigen, nutzen Betrüger:innen, um ihren Opfern das Ersparte abzuknöpfen. Derzeit bieten Banken oftmals bis zu drei Prozent Zinsen auf Tagesgeld, auf Festgeld sogar teilweise 3,75 Prozent – allerdings in der Regel nur für Neukund:innen. Wer sich aber auf die Suche nach einem guten Angebot begibt, sollte vorsichtig sein. Besonders gute Konditionen schon ab Zinsen von 4,25 Prozent können darauf hinweisen, dass es sich um ein nicht seriöses Angebot handelt. Die Verbrecher:innen arbeiten mit täuschend echt wirkenden Websites und Antragsformularen, um arglose Sparer:innen dazu zu bringen, ihnen ihr Geld zu überweisen. Sind die Vermögenswerte erst mal auf dem Konto der Betrüger:innen gelandet, werden sie abgehoben und ein Kontakt mit der angeblichen Bank ist nicht mehr möglich. Um Angebote zu prüfen, empfiehlt sich eine genaue Recherche, zum Beispiel in entsprechenden Auflistungen der Stiftung Warentest oder der Unternehmensdatenbank der Bafin. Auch unzureichende Identifikationsmaßnahmen bei der Kontoeröffnung sollten Kund:innen aufhorchen lassen.

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Videosprechstunde: Richtige Ausrüstung hilft

Ein britischer Journalist des Magazins The Register, der seinen gebrochenen Zeh per Video-Sprechstunde untersuchen hat lassen, teilte jetzt seine Erfahrungen in einem Artikel. Sein Fazit: Bei Fällen wie dem seinen, wo eine besonders genaue Untersuchung nicht notwendig sei, könne die Beratung per Video-Call eine gute, stressfreie Alternative zu einem echten Arztbesuch darstellen. Wichtig dabei: das nötige Equipment. So half eine externe Kamera mit langem USB-Kabel dem Patienten dabei, den Ärzt:innen einen guten Einblick zu ermöglichen, ohne sich vor dem Laptop verrenken oder das Gerät umständlich herumjonglieren müssen. Der Journalist vermied damit mehrere Stunden Wartezeit in einer Spezialklinik, inklusive Anfahrt und Parkplatzsuche.

Das war es schon wieder mit dem t3n Daily für heute. Noch viel mehr zu allen Aspekten des digitalen Lebens, des Arbeitslebens und der Zukunft findest du rund um die Uhr auf t3n.de.

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