So verbessert Amazon die Haftung für Kunden – und das kommt jetzt auf Händler zu
Schon immer geht der Service und die Haftung seitens Amazons zugunsten der Kund:innen recht weit. In der Vergangenheit hatten darunter vor allem die Händler:innen des Marketplace zu leiden. In den USA ist es im Rahmen der A-bis-Z-Garantie bereits seit längerer Zeit üblich, dass Händler:innen eine Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht gebraucht haben – wobei dort natürlich die gegebenenfalls anfallenden Streitwerte auch höher sind als in Europa. Die Versicherungspflicht gilt dort für alle Händler:innen, die mindestens 5.000 US-Dollar Monatsumsatz in drei Monaten in Folge machen.
Jetzt kommt eine ähnliche Verpflichtung auch auf die europäischen Händler:innen zu, wie die Versicherungsvermittlung Exali erklärt. Man habe, erklärt Amazon in einem Händlerposting, das A-bis-Z-Garantieprogramm aktualisiert, „damit das Schadenersatzverfahren für den unwahrscheinlichen Fall abgedeckt ist, dass ein in unseren Stores in der EU oder im Vereinigten Königreich verkauftes fehlerhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht“.
Wer also in Zukunft bei Amazon Waren zum Verkauf anbieten will, ist verpflichtet, eine gültige gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auch weiterhin zu behalten, soweit die Transaktionen die Versicherungspflichtgrenzen für Verkäufer:innen überschreiten. Weitere Informationen über die genauen Modalitäten finden Verkäufer:innen in der Seller Central und in ihren Vertragsunterlagen, wobei die Grenze hier bei 5.000 Euro oder 4.000 Britischen Pfund liegt.
Kleinere Schäden begleicht Amazon eigenständig
Amazon kann demnach auf die Verkäufer:innen zukommen und verlangen, entsprechende Informationen vorzulegen. Wichtig ist aber auch die Vorgehensweise, wenn ein:e Kund:in einen Schaden nachweist. Ist dieser auf ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen und liegt unterhalb von 1.000 Euro oder Pfund, zahlt Amazon postwendend an den:die Kund:in und regelt alles Weitere mit ihm:ihr. In diesem Fall fordert Amazon auch von dem:der Händler:in keine Beteiligung ein – vorausgesetzt es liegt eine Versicherung vor.
Haariger für Händler:innen wirds dagegen bei Anträgen oberhalb dieses Betrags, was schnell der Fall sein dürfte. Dann kommt Amazon oder der:die externe Dienstleister:in auf die jeweiligen Händler:innen zu und klärt das Procedere.
Internationale Händler:innen, die schon aufgrund der US-Regelung einen Vertrag haben, sollten prüfen, ob dieser auch den europäischen Raum und UK abdeckt. Insgesamt handelt es sich um eine Verantwortung des Herstellenden, sodass reine Wiederverkäufer:innen hiervon nicht betroffen sind, sofern sie den Versicherer des Herstellenden übermitteln können und innerhalb von sieben Werktagen antworten.
Umgekehrt, also für Verkaufende aus dem deutschsprachigen Raum, die im Rahmen einer Expansion auch in den USA verkaufen, stellt sich die Lage dagegen etwas komplexer da, wie Versicherungsvermittler Exali berichtet. „Für traditionelle Versicherer in Europa (insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz) stellen die von Amazon geforderten Kriterien durchaus eine Hürde dar, da die Versicherer diese nicht ohne weiteres erfüllen können. Insbesondere die ‚Additional Insured Klausel‘ sowie die direkten USA-Umsätze bieten viele Gesellschaften in ihrer Deckung erst gar nicht an.“ Exali könne indes ein passendes Produkt zur Verfügung stellen oder vermitteln.
Händler:innen sind wenig begeistert
Erwartungsgemäß zeigen sich in den einschlägigen Foren die Händler:innen von der neuen Verpflichtung wenig begeistert. Man übertrage ihnen hier noch mehr Verantwortung und sorge somit dafür, dass das Verkaufen auf der Plattform noch unattraktiver werde als es angesichts der Provisionen bereits sei. Klar wird auch, dass es unter Umständen gar nicht so leicht steuerbar ist, welche Umsätze der Händler oder die Händlerin hier machen können, um die jeweiligen Grenzen der Versicherungspflicht zu übersteigen.
Insgesamt herrscht hier vor allem aber auch bei weniger umsatzstarken Händler:innen eine gewisse Unsicherheit. Insbesondere die Frage, was denn ein berechtigter Versicherungsfall sei, liege im Ermessen Amazons, erklärt ein Händler. Andererseits geben auch einige erfahrenere Händler:innen an, dass eine solche Versicherung ohnehin wenn nicht verpflichtend, dann doch höchst sinnvoll im Interesse des Unternehmens sei. Dabei gehen die Einschätzungen über die damit verbundenen Kosten weit auseinander.
Klar ist aber, dass Amazon hier ein Stück weit die bestehende Rechtslage konkretisiert. Denn bislang wäre die Frage tatsächlich gewesen, inwieweit die Plattform hierfür mit haftet und welche Folgen ein Schaden für die Kund:innen haben könnte. Hinzu kommt, dass man im Rahmen der A-bis-Z-Garantie die Kund:innen nicht alleine lassen will – auch in dem Bewusstsein, dass hier entstehende Probleme ja auch auf Amazon zurückfallen.