Sperrung von X-Hamster: Medienaufseher bitten Zypern um Hilfe
„Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen“, sagte Laura Braam von der Landesanstalt für Medien NRW der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Das haben wir auch schon gemacht, erneut Kontakt zu den zypriotischen Behörden aufgenommen und auf das ‚neue‘ Angebot hingewiesen.“
Drei Jahre lang war die Medienaufsichtsbehörde gegen Pornoportale wie X-Hamster mit Sitz auf Zypern vorgegangen, die ihre Inhalte im Netz entgegen Vorgaben des Jugendschutzes für Kinder und Jugendliche frei zugänglich halten. Doch die Netzsperren, die die Netzbetreiber schließlich auf Betreiben der Medienanstalten Anfang März gegen X-Hamster erlassen hatten, waren von den Betreibern des Pornoportals mit einem einfachen Trick sofort umgangen worden: Sie hatten die Domain-Adresse mit dem Kürzel „de“ für Deutschland kurzerhand in „deu“ geändert.
„Der Fall zeigt deutlich, wo die Gesetzgeberin gefordert ist“, sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. „Natürlich müsste es so sein, dass ein Inhalt, der gesperrt werden muss, auch gesperrt bleibt. Alles andere ist doch lächerlich und versteht auch kein Mensch.“ Schmid forderte: „Wenn wir also Kinder im Netz schützen sollen, wäre es ganz hilfreich, wenn man uns funktionierende gesetzliche Grundlagen geben würde. Es ist eben mühsam, mit einem Messer in die Schießerei zu gehen. Aber wir sind zäh und bleiben natürlich dran.“
Es mache „keinen Sinn, dass wir trotz des identischen Inhalts wieder von vorne anfangen müssen“, sagte auch Braam. Das Urheberrecht zeige, dass es auch anders gehen könnte: Dort gilt eine Verfügung automatisch für alle Domains, die den gleichen Inhalt verbreiten.
Sperrung von Pornoportal X-Hamster: Medienaufseher hoffen auf Unterstützung
Inzwischen schöpfen die Medienaufseher wieder etwas Hoffnung, denn sie haben auf Zypern, wo die Betreiber vieler dieser Portale ihren Sitz haben, erstmals einen legitimierten Ansprechpartner. Mittlerweile sei die zypriotische Medienaufsichtsbehörde offiziell zuständig, die entsprechende EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste für den Online-Bereich umzusetzen, sagte Braam.
Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten. Gegen mehrere weitere Pornoanbieter ist dazu noch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anhängig.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember 2021 in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden. Pornografie stellt nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern dar.