Steuererklärung: So beantragst du einen Aufschub und sparst 25 Euro beim Finanzamt

Das Finanzamt hat vor einigen Jahren die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auf den 31. Juli des Folgejahres festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen – in der Regel – Privatpersonen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese ans Finanzamt schicken. Doch es gibt eine Besonderheit: Wie auch schon im vergangenen Jahr wurde für das Jahr 2022 die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 für Privatpersonen auf Ende September beziehungsweise aufgrund des Wochenendes den 2. Oktober 2023 festgesetzt.
Anders als früher, als das Finanzamt hier gnädig war und sein konnte, gibt es inzwischen die feste Regel, dass für Steuererklärungen, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, ein Verspätungszuschlag (übrigens trotz des ähnlichen Begriffs nicht identisch mit dem Säumniszuschlag, der erhoben wird, wenn du die Nachzahlung, die aus deiner Steuererklärung resultiert, nicht fristgemäß an das Finanzamt leistest) erhoben werden muss.
Dieser verpflichtende Verspätungszuschlag liegt bei 0,25 Prozent der Nachzahlung pro Monat, mindestens aber bei 25 Euro. Du kannst die Zahlung aber auf eine einfache Weise abwenden: Beantrage einen Aufschub aus persönlichen Gründen. Solche Gründe können etwa sein, dass du noch auf bestimmte Unterlagen wie Rechnungen oder ähnliches wartest (das sollte dann aber auch tatsächlich so sein) oder aus persönlichen oder beruflichen Gründen das Erstellen der Steuererklärung nicht fristgerecht schaffst.
Gut zu wissen: Dieser Antrag kann formlos per Brief oder Fax erfolgen, du solltest aber unbedingt dein betreuendes Finanzamt anschreiben (oder das, über das du die letzte Steuererklärung gemacht hast und das zu deiner Steuernummer passt) und die Steuernummer dabei angeben. Erkläre, wenn sich bei Ehepaaren die Steuer auch auf deine:n Partner:in bezieht, dass diese hiervon auch betroffen ist.
In aller Regel sind die Finanzämter hier großzügig, insbesondere wenn es sich um den Aufschub handelt, der innerhalb 14 Monaten nach Ende des Steuerjahres liegt. Du solltest schon erklären, bis wann du die Steuererklärung machen wirst und kannst zusätzlich erklären, dass seitens des Finanzamtes keine Bestätigung erforderlich ist, sofern Sie deinem Antrag stattgeben wollen.
Den neuen Termin solltest du dann allerdings unbedingt einhalten. Übrigens kannst du auch ohne Antrag einen (automatischen) späteren Termin erhalten, wenn du die Steuererklärung durch eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt. Die Steuererklärung muss dann erst Ende Juli 2024 beim Finanzamt eintreffen.
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