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Streit um Tesla-Streit: Politik will Verbandsklagerecht neu regeln

Die Klage eines Umweltverbandes aus Bayern gegen den Bau der Tesla-Fabrik in Brandenburg sorgt dafür, dass in der großen Koalition eine Neuregelung des Verbandsklagerechts überlegt wird.

2 Min. Lesezeit
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So soll die Tesla Gigafactory 4 in Grünheide aussehen. (Bild: Tesla)

Gegen ein potenziell umweltschädliches Bauvorhaben sollen künftig nur noch Umweltverbände klagen dürfen, die von diesem Bauvorhaben „unmittelbar betroffen“ sind. Eine entsprechende Änderung des Verbandsklagerechts hat der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), im Handelsblatt vorgeschlagen.

Klageberechtigung soll gesetzlich beschnitten werden

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Damit soll laut Linnemann ausgeschlossen werden, dass „bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können.“ Man müsse das „Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind“, so der einflussreiche CDU-Politiker.

Hintergrund des Vorstoßes sind nicht etwa eine Vielzahl von Verbandsklagen gegen Projekte außerhalb der eigenen Reichweite, sondern dezidiert die (politisch unerwünschte) Klage gegen den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide. Hier liegt unter anderem eine Klage eines bayerischen Umweltverbandes vor, dessen Klageberechtigung vom Umweltbundesamt ausdrücklich bejaht wurde.

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Der „Verein für Landschaftspflege und Artenschutz“ wurde im Januar 2019 vom Umweltbundesamt als bundesweite Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt, was unter anderem das Verbandsklagerecht nach sich zieht. Linnemann schlägt nun vor, den Interpretationsspielraum des Umweltbundesamtes so zu beschneiden, dass zunächst eine Art Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des jeweiligen Umweltverbandes erfolgen müsste.

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CDU-Mann Linnemann steht mit dieser Idee nicht allein, sondern hat den SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner auf seiner Seite. Nach Fechners Ansicht würden immer wieder „wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen“ durch Prozesse „unnötig verzögert“. Das müsse sich ändern, sagte Fechner dem Handelsblatt.

Aus den Reihen der Freien Demokraten kommt die erwartete Zustimmung zu diesem Vorstoß. Deutschland habe sich Fesseln angelegt, die schnelle Investitionen in der Krise erschweren, bringt FDP-Generalsekretär Volker Wissing die Corona-Pandemie gleich noch mit ins Spiel.

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Tesla wartet noch auf Genehmigung

In Grünheide baut Tesla weiterhin im Grunde auf eigenes Risiko. Eine endgültige Baugenehmigung liegt nicht vor. Die Bautätigkeiten sind allerdings bereits so weit fortgeschritten, dass der geplante Produktionsstart im Sommer 2021 nicht unrealistisch erscheint – sollte das Projekt nicht doch noch gestoppt werden.

Tesla plant die Produktion von bis zu 500.000 Fahrzeugen am Standort Grünheide. Später soll dort zusätzlich die größte Batteriefabrik der Welt entstehen.

t3n meint:

Schon erstaunlich – da wird immer davon gesprochen, dass sich Umweltschäden nicht regional einhegen lassen, sondern letztlich den Globus betreffen. Nicht umsonst erlaubt das Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG, das unter anderem die Voraussetzungen für die Verbandsklageberechtigung normiert, sogar ausländischen Verbänden, sich in Deutschland als klageberechtigt anerkennen zu lassen.

Nun aber, wo es gegen ein politisches Wunschprojekt geht, wird der Grundsatz der Kleinstaaterei bevorzugt. Nun sollen nur noch Verbände klagen dürfen, die „unmittelbar betroffen“ sind. Wann ist ein Verband, der sich für den Umweltschutz einsetzt, unmittelbar betroffen?

Gibt es meine und im Gegensatz dazu deine Umwelt? Darf ich mich um deine Umwelt nicht kümmern? Dann atme aber auch bitte nicht hier herüber. Ich mag das nicht.

Bislang gab es dazu einen rechtlich normierten Konsens. Da die Umwelt nicht selbst klagen kann, muss sie vertreten werden. Was hätte sich an dieser Annahme verändert?

Dieter Petereit

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Dein t3n-Team

Taradino Cassatt

Sehr geehrter Herr Petereit,
ihre Argumentation halte ich für unschlüssig. Es sollte unmittelbar ersichtlich sein, dass diese speziellen Umweltschäden in Brandenburg global weniger relevant sind, als die Verhinderung von Mrd m³ CO2, die durch die Substitution von fossil-betriebenen Verbrennermotoren durch (vergleichsweise!) saubere E-Antriebe erreicht wurde und werden wird.
Vielleicht sollte man sich eher mal die Frage stellen, warum gerade ein bayrischer Verband hier auftritt?

Es ist nämlich nicht so, als hätte dieses Vorgehen in Deutschland kein System. Klimawandel, nein danke aber neue Hochspannungsgleichstromleitungen oder WKAs: nicht mit uns. Dass es so nicht funktioniert, sollte klar sein.

„Gibt es meine und im Gegensatz dazu deine Umwelt? Darf ich mich um deine Umwelt nicht kümmern? Dann atme aber auch bitte nicht hier herüber. Ich mag das nicht.“
Da hake ich gerne nochmal ein: Glauben Sie z.B. die Bewohner gewisser tropischer Inselgruppen finden es erheblich spannender, dass in Brandenburg eine Monokultur Nadelholz gestutzt wird, während ihnen das Wasser buchstäblich bis zum Hals steht? – Wohl kaum.

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Dieter Petereit

Die Argumentation für unschlüssig zu halten, sei Ihnen zugestanden. Ich bin nicht bereit, hart errungene Rechtsinstitute auf dem Altar von Konzern- und Politikinteressen leichtfertig zu opfern. Dabei ist der bayerische Verband ohnehin nur ein Vorwand, denn er ist ja nicht der einzige Kläger in diesem Verfahren. Es geht also ganz offensichtlich um die Abschaffung einer mittlerweile störenden Einflussmöglichkeit.

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