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Taschenkontrollen sind Arbeitszeit: Apple bietet Zahlung von 30 Millionen Dollar an

In dem seit 2013 schwelenden Streit um die Frage, ob obligatorische Taschen- und iPhone-Kontrollen zur Arbeitszeit zählen, lenkt Apple ein und bietet einen Vergleich über 30 Millionen US-Dollar an.

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Apple-Store Brüssel. (Foto: Apple)

Schon im vergangenen Jahr hatte der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Kalifornien geurteilt, dass Apple gegen Arbeitsrecht verstoßen hatte. Dabei soll der Verstoß darin bestehen, dass das Unternehmen die Zeit, die Mitarbeitende für das Warten auf und die Durchführung von obligatorischen Kontrollen ihrer Taschen und ihrer Smartphones aufwenden mussten, nicht als Arbeitszeit anrechnen wollte. Das berichtet Apple Insider.

Apple-Mitarbeitende: Kontrollzeiten sind Arbeitszeit

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Jetzt hat Apple angeboten, rund 30 Millionen Dollar zu zahlen, um die Klage beizulegen. Die Entscheidung darüber liegt indes bei Gericht. Die Anwälte der klagenden Angestellten haben sich daher nun an das Gericht gewendet und es aufgefordert, den Vergleich zu ratifizieren: „Dies ist ein bedeutender, nicht rückgängig zu machender Vergleich, der nach fast acht Jahren eines hart umkämpften Rechtsstreits erzielt wurde.“

Die Beschäftigten, allesamt Mitarbeitende in Apple-Stores, hatten die Klage bereits 2013 eingereicht und geltend gemacht, sie seien nicht bezahlt worden, während sie nach gestohlenen Waren oder Geschäftsgeheimnissen durchsucht worden waren. Zwischen 5 und 20 Minuten soll das Prozedere täglich beansprucht haben, sodass ihnen an sechs Wochentagen immerhin bis zu zwei Stunden ihrer für Apple-Zwecke aufgewendeten Zeit nicht vergütet worden seien.

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Apple: Apple-Store-Mitarbeitende sollen Taschen und iPhones zu Hause lassen

Apple hatte versucht, zu argumentieren, Mitarbeitende hätten die Kontrollen einfach dadurch verhindern können, dass sie weder Taschen noch iPhones mit zur Arbeit brächten. Diese Argumentation hatte sogar die Richterin Tani Cantil-Sakauye am Supreme Court regelrecht belustigt.

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„Die Ironie und Widersprüchlichkeit von Apples Argumentation muss festgehalten werden“, schrieb Cantil-Sakauye in ihrem Urteil. „Die Charakterisierung des iPhones als unnötig für die eigenen Mitarbeiter steht in direktem Widerspruch zu der Beschreibung des iPhones als ‚integrierter und integraler‘ Bestandteil des Lebens aller anderen.“ Dabei bezog sich die Richterin auf ein Interview von Tim Cook aus dem Jahr 2017, in dem er erklärte, das iPhone sei „so sehr in unser Leben integriert und integraler Bestandteil, dass man ohne es gar nicht mehr aus dem Haus gehen würde“.

Bezirksgericht muss entscheiden

Vor dem Bezirksgericht hatte sich Apple mit der Argumentation, das Mitführen von Taschen und iPhones sei zuvorderst eine „Annehmlichkeit für die Mitarbeitenden“, noch durchsetzen können. Die Klagenden hatten daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Der fand eine klare Meinung.

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Damit hatte der Supreme Court den Streit wieder an das Bezirksgericht zurücküberwiesen. Dort muss jetzt eine Entscheidung über den Vergleichsvorschlag getroffen werden. Ist die positiv, wovon ausgegangen werden darf, können rund 12.000 derzeitige und ehemalige Mitarbeiter von Apple-Stores in Kalifornien mit einer maximalen Pro-Kopf-Zahlung von rund 1.200 Dollar rechnen.

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