US-Gericht: Apple muss noch 2021 externe Zahlungsoptionen für App-Store zulassen

Vor einem kalifornischen Gericht musste Apple nun eine Niederlage einstecken. (Foto: Shutterstock)
Apples Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wurde am Dienstag von der kalifornischen Richterin Yvonne Gonzalez Rogers abgelehnt. Die einstweilige Verfügung soll also am 9. Dezember 2021 in Kraft treten. Diese bezieht sich auf die kartellrechtliche Klage, die der Fortnite-Herausgeber Epic Games im Jahr 2020 eingereicht hatte. Apple hatte in der Anhörung erklärt, man brauche mehr Zeit, um seine sogenannten „Anti-Steering“-Richtlinien zu überarbeiten. Diese hindern App-Entwickler daran, Links zu Zahlungsmethoden außerhalb des iOS-App-Stores zu erstellen.
Apple-Anwalt Mark Perry kündigte an, es werde „Monate dauern“, bis die „technischen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Fragen“ zu dieser Umstellung geklärt seien, und sprach davon, dass Kinder, Entwickler:innen, Verbraucher:innen und Apple geschützt werden müssten. Ein besonderer Dorn im Auge waren Apple die In-App-Links, die für den Konzern angeblich eine große Bedrohung für das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer:innen darstellen. Perry sagte, dass die Änderungen, zu denen Apple nun gezwungen werde, sowohl den Verbraucher:innen als auch den Entwickler:innen schaden werden.
Für Epic war der Apple-Antrag dagegen eine reine Verzögerungstaktik. „Apple tut nichts, wenn sie nicht dazu gezwungen werden“, sagte Epic-Anwalt Gary Bornstein dem Technikportal The Verge. Die Richterin folgte der Verzögerungsargumentation. „Sie haben nicht um zusätzliche Zeit gebeten. Sie haben um eine einstweilige Verfügung gebeten, die effektiv Jahre dauern würde“, sagte sie in Richtung von Apple.
Der Technologieriese plant, bei einem US-Bundesberufungsgericht eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, und ist zuversichtlich, damit erfolgreich zu sein. Erst einmal soll die einstweilige Verfügung aber am 9. Dezember 2021 in Kraft treten. Entwickler könnten dann theoretisch Links und Schaltflächen zu alternativen Bezahlsystemen einbauen.
Die nun ausgesprochene einstweilige Verfügung ist Teil eines großen Verfahrens, das Epic Games angestoßen hat. Im Fokus steht die Marktmacht, die Apple über Softwarehersteller ausüben kann. So will Epic Games zwar den Zugang zu den Geräten von Apple nutzen, aber nicht von dem System Apple Pay abhängig sein. Darüber bezieht der iPhone-Konzern 30 Prozent der Einnahmen als Gebühr.
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