Datenschutzkonformer Online-Unterricht: Teamviewer stellt neue Cloud-Lösung vor

Mit der Corona-Pandemie entstand plötzlich eine enorme Nachfrage nach Werkzeugen für den Online-Unterricht. Jetzt will auch das auf Fernwartungssoftware und Videokonferenzlösungen spezialisierte Unternehmen Teamviewer in diesem Marktsegment mitmischen. Die Teamviewer Classroom getaufte Cloud-Lösung läuft im Browser und soll damit auch auf älteren Endgeräten nutzbar sein.
Das Tool erfüllt nach Angaben des Herstellers alle datenschutzrechtlichen Anforderungen in Deutschland und der Europäischen Union. Teamviewer Classroom läuft auf eigenen Servern des baden-württembergischen Anbieters und setzt nicht auf US-amerikanische Cloud-Dienste.
Teamviewer Classroom: Die wichtigsten Funktionen des Tools im Überblick
Im Kern bietet Teamviewer Classroom eine Videokonferenzlösung, in der größere Gruppen für Team-Arbeiten in kleinere Untergruppen aufgeteilt werden können. Außerdem gibt es eine Chatfunktion und die Möglichkeit, Notizen mit allen Teilnehmer:innen zu teilen. Darüber hinaus können Schüler:innen über die Lösung auch gemeinsam an PDF-Dokumenten arbeiten, sie mit Anmerkungen versehen und das Ergebnis im Anschluss herunterladen.
Als Tafelersatz gibt es zusätzlich noch ein virtuelles Whiteboard. Darauf können die Lehrkräfte eigene Zeichnungen vornehmen und bei Bedarf auch vorgefertigte Vorlagen hochladen und dann mit Anmerkungen versehen. Am Ende können die Schüler:innen dann auch den Inhalt des Whiteboards herunterladen und zum Lernen verwenden.
Online-Unterricht: Datenschutz bleibt häufig ein Problem
Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten Schulen innerhalb kürzester Zeit auf Fernunterricht umstellen. Dabei wurden dann bisweilen auch Tools wie Zoom oder auch Whatsapp für die Kommunikation mit den Schüler:innen eingesetzt. In anderen Fällen wurden sensible Daten über offene E-Mail-Verteiler versendet. All das führte in vielen Bundesländern zu einer Häufung an Datenschutzbeschwerden.
Nach einer Rüge durch die Berliner Datenschutzbeauftragte musste deswegen beispielsweise eine Grundschule in der Hauptstadt ihren Online-Unterricht vorübergehend einstellen. Andere Bundesländer waren hingegen weniger strikt. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatte beispielsweise noch im Mai 2021 erklärt, man werde erst ab Beginn des nächsten Schuljahres damit beginnen, Datenschutzbeschwerden im Zusammenhang mit Online-Unterricht nachzugehen.