Tesla bohrt den Werksschutz in der Gigafactory Berlin auf. Dazu versuchte das Unternehmen, Ex-Mitarbeiter:innen von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten anzuwerben. Sie sollen als Security Intelligence Investigator, also als „Sicherheitsgeheimdienstermittler“, Mitarbeiter:innen ausspionieren.
Missstände bleiben ohne Informanten unbekannt
Die ansässige Märkische Oderzeitung (MOZ) befürchtet, dass das die Berichterstattung erheblich erschweren wird. Ohne Whistleblower:innen hätte man weder von den umweltgefährdenden Bränden auf dem Gelände, den Missständen bei der Werksfeuerwehr noch von dem Giftpulveraustritt in einem der Außenlager erfahren. Die Stellenbeschreibung präzisiert: „Ermittler für Sicherheitsinformationen sind dafür verantwortlich, Teslas geistiges Eigentum, Markengeheimnisse und vertrauliche Informationen zu beschützen.“
Tesla-CEO Elon Musk ist für seine Haltung bezüglich der Presse bekannt. Gerade erst feuerte er die komplette deutsche Presseabteilung von Twitter und sperrte unliebsame Journalisten aus. Tesla hat in Grünheide zuletzt Störgeräte gegen Drohnen angeschafft. Die MOZ berichtet von einer flächendeckenden Kameraüberwachung auf dem gesamten Gelände sowie von einem bestehenden Handyverbot. In der Produktionshalle müssten Telefone zudem abgeklebt werden.
Zusätzlich sollen Autos mit Kameras über das Gelände fahren, um Whistleblower:innen und andere Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften aufzuspüren. Das Journalisten-Netzwerk Recherche hat Tesla zuletzt mit dem Negativpreis „Verschlossene Auster“ als Informationsblockierer des Jahres 2022 gekürt.
Aufrüstung gegen Spionage nicht ungewöhnlich
Insgesamt haben auch andere Hersteller im Laufe der letzten Jahre den Schutz gegen Betriebsspionage verstärkt. Berichte sprechen von zwischengeschalteten Proxyservern im Werks-WLAN und Ex-Geheimdienstler:innen in den Werksschutzabteilungen.
Parallel hat die Bundesregierung letztes Jahr ein Schutzgesetz für Whistleblower:innen erlassen. Es verbietet, Hinweisgeber:innen zu benachteiligen, sonst drohen Schadensersatzansprüche. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll im Frühjahr den Bundesrat passieren. Sie ergänzt die Schutzrechte für Journalist:innen und Informant:innen, die in den Landespresse- und Landesmediengesetzen festgeschrieben sind.