Trinkgeld bei Kartenzahlung – wie macht man das und bei wem landet es?

Noch immer haben viele Deutsche Vorbehalte oder Probleme damit, bargeldlos zu bezahlen. Gerade spezielle Situationen wie das Geben von Trinkgeld im Restaurant oder Café sind ungewohnt und viele fragen sich, wie das überhaupt geht, ob man das dann mit Münzen macht oder ebenfalls über die Karte erledigen kann? Und was ist mit der steuerlichen Behandlung – entsteht dem Bedienungspersonal dadurch ein Nachteil?
Vorweg: Ein Großteil des Problems hat mit der fehlenden Routine zu tun, da es in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – immer noch weniger üblich ist, mit Karte oder Mobilgerät die Rechnung im Restaurant zu bezahlen. Wer sich mit Freunden in den Niederlanden, Großbritannien oder Schweden unterhält, stößt hier meist auf Unverständnis, weil es dort so gängig ist, bargeldlos zu zahlen.
Grundsätzlich hast du natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Rechnung auf die übliche Weise mit Karte zu bezahlen und der Bedienung den Tip, also das Trinkgeld, in Münzen in die Hand zu geben. Immer üblicher wird es aber auch, den gesamten Betrag per Karte zu bezahlen – und das geht bei vielen Kassensystemen inzwischen sehr elegant mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.
Denn anders als die Speisen und Getränke, die je nach Situation mit 7 oder 19 Prozent abgerechnet werden, soll für Trinkgeld eigentlich keine Mehrwertsteuer anfallen. Alle gängigen Kassensysteme in der Gastronomie können das inzwischen abbilden und die meisten Gastronomiebetriebe nutzen diese Steuerfreiheit auch. Auf der Rechnung erscheint dann der geforderte Betrag mit dem üblichen Steuersatz und der Tip-Betrag mit null Prozent Mehrwertsteuer. Positiver Nebeneffekt für Einladende bei Geschäftsessen: Der Bewirtungsbeleg weist dann in der Regel auch gleich das Trinkgeld (mehrwertsteuerfrei aufgeschlüsselt) aus.
Denn grundsätzlich ist das Trinkgeld in den meisten Fällen steuerfrei – und das seit 2002 in vollem Umfang, sofern es nicht ein vertraglich festgelegter fester Teil des Gehalts ist (was es aber meist nicht ist). Voraussetzung ist, dass es freiwillig über die normale Rechnungssumme hinaus erbracht wird. Das gilt also immer dann, wenn es nicht als vorgegebener fester Betrag auf der Rechnung bereits erscheint.
Übrigens sind daher Trinkgelder, die in einem Pool landen und hinterher auf alle verteilt werden, offiziell nicht steuerfrei (auch wenn sich daran viele Gastronomiebetriebe nicht halten). Der Grund: Trinkgeld muss direkt vom Kunden einer bestimmten Person zukommen – ob bar oder unbar ist dabei unerheblich. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Trinkgelder, die du dem Inhaber eines Betriebs gibst, müssten offiziell stets durch diesen versteuert werden und sind für den Unternehmer nicht steuerfrei. Auch das ist ein Detail, das in vielen Betrieben weniger streng gehandhabt wird.
Wer übrigens befürchtet, dass das Bedienpersonal durch das bargeldlose Bezahlen weniger Trinkgeld erhält, der täuscht sich: Untersuchungen haben ergeben, dass bei bargeldlosem Bezahlen tendenziell großzügiger aufgerundet wird. Nicht legal ist und bleibt weiterhin das Einbehalten des Trinkgeldes durch den Inhaber eines Restaurants. Diesbezüglich hatte es in der Vergangenheit Kritik an manchen Restaurants gegeben, die über Lieferdienste Ware ausgeliefert haben. Hier bietet sich, wenn du die Befürchtung hast, weiterhin an, ein paar Münzen bereit zu halten und dem/der Fahrer:in in die Hand zu drücken.
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