Blast from the Past: Diese 12 Tweets könnten Donald Trump zum Verhängnis werden

Einige seiner Tweets könnten Donald Trump noch zum Verhängnis werden. (Foto: Ascannio / Shutterstock)
Organisierte Kriminalität, versuchte Wahlbeeinflussung, Falschaussagen – das sind nur einige der Anklagepunkte, die ein Gericht im US-Bundesstaat Georgia gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump erhoben hat.
Der soll nach der Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 zusammen mit Mitarbeiter:innen versucht haben, das Wahlergebnis im Bundesstaat zu manipulieren. Im Zentrum der Anklage steht ein Telefonat, das Trump Anfang Januar 2021 mit Brad Raffensperger geführt hat. Raffensperger ist Secretary of State in Georgia, eine Art Innenminister auf Länderebene, aber auch Oberster Wahlaufseher.
In diesem Gespräch hatte Trump Raffensperger, der ebenfalls der Republikanischen Partei angehört, erklärt, er wolle „nur 11.780 Stimmen finden“ – Joe Biden hatte den Bundesstaat damals mit einem Vorsprung von 11.779 Stimmen gewonnen. Eine Aufzeichnung dieses Gesprächs war damals an die Öffentlichkeit gelangt und hatte für Empörung gesorgt.
Ebenfalls im Fokus der Anklage stehen jedoch auch zahlreiche Tweets, die Donald Trump im Zeitraum zwischen den Wahlen am 3. November 2020 und dem Sturm auf das Kapitol in Washington, D.C. am 6. Januar 2021 abgesetzt hat.
In klassischer Trump-Manier hatte der Ex-Präsident damals kein Blatt vor den Mund genommen – das könnte ihm jetzt zum Verhängnis werden.
Der Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol ist zudem an weitere Daten rund um Trumps Twitter-Account gelangt, die sogar gelöschte Tweets, Nachrichtenentwürfe, Direktnachrichten, Suchverläufe und IP-Adressen umfassen. In den Gerichtsprotokollen, die jetzt öffentlich wurden, zeigt sich, wie wenig kooperativ sich Twitter in der Sache verhalten haben soll.
Das Unternehmen soll etwa versucht haben, Trump von dem Gerichtsbeschluss, sämtliche Daten an das Gericht zu übermitteln, in Kenntnis zu setzen und ihn so zu warnen. Letztlich musste das Gericht sogar eine Geheimhaltungsanordnung aussprechen, um das zu verhindern.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team