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Schluss mit Fantasienamen bei Überweisungen: Was sich ab Oktober für dein Onlinebanking ändert

Ab Oktober ändern sich die Spielregeln für Überweisungen: Banken müssen dann prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das soll Betrugsmaschen erschweren – bringt aber auch neue Hürden für Verbraucher mit sich.

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Ab Oktober Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN ab. (Bild: Shutterstock/LightField Studios)

Wer Geld überweist, konnte bisher auch Fantasienamen in die Empfängerzeile schreiben – solange die IBAN stimmte, kam das Geld an. Doch das ändert sich bald. Ab Oktober gelten neue Sicherheitsregeln, die Überweisungen sicherer machen sollen. Sie werden zunächst gewolltermaßen Fehlermeldungen produzieren.

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Grundlage der Änderungen ist die EU-Verordnung zur Instant-Payment-Regulierung. Sie schreibt eine verpflichtende Empfängerprüfung („Verification of Payee“, VoP) für alle SEPA-Überweisungen vor.

Künftig müssen Banken vor jeder Überweisung automatisch prüfen, ob der Empfängername zur IBAN passt. Bislang wurde nur die IBAN auf Richtigkeit geprüft. Der Abgleich erfolgt in Sekunden – sowohl bei Standard- als auch bei Echtzeitüberweisungen. Der Kunde erhält sofort eine Rückmeldung.

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Betrugsmaschen werden erschwert

Die neuen Regeln sollen Verbraucher besser vor Betrug schützen. Denn bislang haben sich Betrüger die Lücke beim Datenabgleich für ihre Maschen zunutze gemacht.

Beim Rechnungsbetrug etwa manipulieren Täter echte Rechnungen und ersetzen die IBAN – künftig würde das sofort auffallen. Auch der „CEO-Fraud“, bei dem sich Betrüger als Firmenchefs ausgeben und Überweisungen fordern, wird schwieriger: Eine fremde IBAN würde sofort als verdächtig markiert.

Eine weitere Betrugsmasche, die mit den neuen Regeln wohl nicht mehr so gut funktioniert: Fake-Anlagebetrügereien, Dabei bringen Betrüger Anleger dazu, Geld auf eine IBAN zu überweisen und als Empfänger den eigenen Namen anzugeben. Das Opfer hat dann den Eindruck, dass es sich dabei um das eigene Konto handelt, während es tatsächlich den Betrügern gehört.

Ampelsystem für mehr Sicherheit

Bei der neuen Überprüfung setzen viele Banken ein Ampelsystem ein. Auf „grün“steht die Ampel, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen. Bei leichten Abweichungen schaltet sie auf „gelb“. Das kann etwa schon dann der Fall sein, wenn dir ein kleiner Tippfehler unterlaufen ist oder der angegebene Name nicht genau dem offiziellen Firmen- oder Nutzernamen entspricht – beispielsweise wenn aus „Maximilian Schmidt“ „Max Schmidt“ oder aus der „Müller und Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ die „Müller & Söhne GmbH“ wird.

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„Rot“ und damit den Status „Betrugswarnung“ wird angezeigt, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen. Die Überprüfung findet nicht nur im Onlinebanking statt, sondern auch wenn noch klassisch „auf Papier“ überwiesen wird. Dann stößt ein Bankmitarbeiter den Abgleich an und informiert den Kunden, falls es Unstimmigkeiten gibt. Gebühren dürfen die Banken für den Abgleich nicht berechnen, er soll für Verbraucher kostenlos sein.

Die neuen Regeln gelten ab 9. Oktober 2025 für alle Euro-Überweisungen im Euroraum und ab 9. Juli 2027 für die gesamte EU. Trotzdem bleibt eine Lücke: Bei Überweisungen nach Großbritannien, in die Schweiz oder ins sonstige Ausland gibt es wie bisher keine Empfängerüberprüfung.

Echtzeitüberweisungen werden Standard

Parallel wird die Echtzeitüberweisung zum neuen Standard. Banken müssen seit Januar 2025 eingehende Echtzeitüberweisungen kostenfrei empfangen und ab Oktober 2025 auch das Senden ohne Zusatzkosten anbieten. Das Geld ist dann innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar. Ob in der Zeit der Abgleich von Name und IBAN immer möglich ist, bleibt allerdings offen.

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Was müssen Kunden beachten?

Verbraucher sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln auseinandersetzen und auch bekannten Empfänger  prüfen, ob die gespeicherten Daten exakt mit den Namen der Kontoinhaber übereinstimmen. Schon kleine Namensdreher können ansonsten ab Herbst zu Problemen führen. Auch wenn ein neuer Dauerauftrag angelegt oder ein bestehnder geändern wird, findet die  Empfängerüberprüfung statt.

Steht die Ampel dann auf „gelb“, solltest du den Empfänger kontaktieren und die korrekten Kontodaten überprüfen. Du kannst die Überweisung dann trotzdem freigeben, allerdings trägst du dann auch die Verantwortung für die Zahlung. Die Haftung der Bank entfällt. Die Zahlung solltest du daher nur bestätigen, wenn die Abweichung nachvollziehbar und plausibel ist, also etwa bei einem offensichtlichen Tippfehler.

Spätestens bei „rot“ solltest du genau prüfen, warum Namen und IBAN nicht zusammenpassen. Brich den Zahlungsvorgang zunächst ab und frage beim Empfänger nach, wie der Name exakt bei der Bank hinterlegt ist, und lass dir die korrekten Kontodaten (Name und IBAN) noch einmal bestätigen. Klärt sich die Diskrepanz nicht auf, lass lieber die Finger von der Zahlung. Denn: Auch hier trägst du das volle Risiko. Im Schadensfall haftet nicht die Bank, sondern nur du selbst. Die neuen Regeln sollen Verbraucher dazu bringen, genauer hinzusehen, an wen sie überweisen.

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Streit um die Haftung

Die Haftung bei Betrugsfällen im Onlinebanking sorgt immer wieder für Streit. Grundsätzlich gilt: Wer Opfer eines Betrugs wird und keine groben Fehler gemacht hat, kann oft mit einer Erstattung rechnen. Grundlage ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen innerhalb eines Bankarbeitstags erstatten.

Anders sieht es aus, wenn Kunden selbst Überweisungen auslösen, etwa nach einer Phishing-Attacke. Banken verweigern dann oft die Erstattung, weil sie das Verhalten der Kunden als „grob fahrlässig“ einstufen – etwa wenn PINs weitergegeben, Daten auf gefälschten Webseiten eingegeben oder Anweisungen angeblicher Bankmitarbeiter befolgt werden. Banken sind jedoch verpflichtet, vor Betrugsattacken zu warnen und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Die kommende PSD3-Richtlinie könnte die Haftung der Banken verschärfen. Ein Vorschlag des EU-Rats sieht vor, dass Banken bei Spoofing-Fällen haften sollen – also wenn Betrüger sich als Bankmitarbeiter ausgeben, um an Kundendaten zu gelangen. Zudem sollen Banken verpflichtet werden, Informationen zu Betrugsfällen stärker untereinander auszutauschen.

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