Universal, Sony, BMG: Plattenlabels verklagen Twitter wegen Copyright-Verletzungen

Twitter verdient indirekt Geld mit geschützter Musik – aber weigert sich, zu zahlen. (Foto: Tattoboo/Shutterstock)
Am gestrigen Mittwoch haben 17 verschiedene Plattenlabels vor dem Bundesbezirksgericht in Nashville Klage gegen Twitter erhoben. Unter den Klägern befinden sich große Firmen wie die Universal Music Publishing Group, Sony Music Publishing und BMG Rights Management, aber auch kleinere Indie-Labels. Sie fordern Schadensersatzzahlungen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar.
Der Vorwurf: Twitter macht es seinen Nutzer:innen möglich, urheberrechtlich geschützte Musik hochzuladen und zu teilen, aber weigert sich, dafür Abgaben an die Rechteinhaber zu zahlen. Tatsächlich verdient das Unternehmen durch das widerrechtlich genutzte geistige Eigentum auch Geld, wie in der Anklageschrift beispielhaft durch den Screenshot eines hochgeladenen Musikvideos belegt wird, das von Werbeanzeigen umgeben ist.
Andere Plattformen, wie zum Beispiel Youtube, Tiktok oder Facebook, haben sich schon lange mit den Labels auf entsprechende Gebühren geeinigt. Nicht so Elon Musk. Die Anklageschrift führt sogar Tweets des Twitter-CEO an, um zu zeigen, dass seine Einstellung zum Schutz geistigen Eigentums im Internet zu wünschen übrig lässt.
So wettert er in seinen Statements gegen die aktuellen Bestimmungen zum Urheberrecht und den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Tatsächlich gehen die Reibereien zwischen den Plattenlabels und Twitter schon auf die Zeit vor Musk zurück.
Twitter hatte sich laut Mashable auch bereits in Verhandlungen mit der Musikindustrie befunden. Aber im März dieses Jahres waren die Gespräche ins Stocken geraten. Laut Insider:innen sollen die durch Copyright-Gebühren anfallenden Kosten der Chefetage zu hoch gewesen sein. Die Klage wirft dem Unternehmen jetzt vor, trotz besseren Wissens Copyrightverletzungen in Hunderttausenden Fällen zuzulassen.
Es ist nicht das einzige Verfahren, das momentan gegen Twitter läuft. So gibt es Klagen ehemaliger Mitarbeiter:innen wegen Vertragsbruchs und von verschiedenen Vermietern, weil das Unternehmen an einigen Standorten seine Miete nicht zu bezahlen scheint.
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