Jetzt hat ein Bezirksrichter im US-Bundesstaat Kalifornien den größten Teil der ursprünglich 22 Sammelklagen gegen GitHub, Microsoft und OpenAI als Hersteller der Technologie hinter Copilot abgewiesen. Den Kläger:innen bleiben nun nur noch zwei Vorwürfe, die zur weiteren Entscheidung anstehen.
Kläger: Copilot kopiert ungeniert geschützte Codeschnipsel
Die bislang eingereichten Klagen behaupten, dass der Code-Assistent Copilot mit Open-Source-Software trainiert wurde, die auf GitHub gehostet wird. Deshalb sei es immanent, dass der Assistent Programmierer:innen Schnipsel aus diesen öffentlichen Projekten vorschlägt, ohne sich um Lizenzen zu kümmern.
Das könnten bereits so einfache Dinge wie die Nichtnennung der Quelle sein. Jedenfalls würden die geistigen Eigentumsrechte der ursprünglichen Urheber:innen verletzt. Eine gerichtliche Verfügung vom 5. Juli 2024 darf dabei insgesamt als Sieg für GitHub, Microsoft und OpenAI gewertet werden.
Darin werden drei Klagen antragsgemäß abgewiesen, nur eine Klage wurde zugelassen. Laut Microsoft bleiben damit von ursprünglich 22 Klagen nur noch zwei übrig. Dabei hatten die jetzt abgewiesenen Klagen besonderes Gewicht für Argumentationen der Kläger:innen.
Sie hatten einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), Abschnitt 1202(b), moniert. Der besagt, dass die Entfernung entscheidender Copyright-Management-Informationen, also etwa, wer den Code geschrieben hat und unter welchen Nutzungsbedingungen dieser steht, nur mit Zustimmung des:der Urheber:in zulässig ist.
Richter bezweifelt Urheberschaft
Dies geschehe unter Verwendung des Copilot systematisch, so die Kläger:innen. Dem wollte der Richter nicht folgen. Er sieht den von Copilot vorgeschlagenen Code als „nicht identisch genug“ mit der urheberrechtlich geschützten Arbeit der Entwickler:innen an. Damit sei der Abschnitt aus dem DMCA nicht anwendbar.
Im Übrigen sah der Richter es nicht als erwiesen an, dass der von den Entwickler:innen monierte Code im Ursprung tatsächlich von ihnen war. Schon frühzeitig hatte GitHub übrigens sichergestellt, dass Copilot stets leicht abweichende Varianten der vorgeschlagenen Codeschnipsel generiert, um eine exakte Übereinstimmung zu vermeiden.
Richter sieht Plagiatsvorwurf nicht nachgewiesen
Schlussendlich konnten die Argumente der Kläger:innen den Richter nicht davon überzeugen, dass GitHubs Copilot die Arbeit anderer Menschen in signifikanter Weise kopiert. Dabei bezog er sich im Wesentlichen auf eine Studie, die besagt, dass Copilot „in harmlosen Situationen nur selten auswendig gelernten Code ausgibt und die meisten Auswendiglernvorgänge nur dann stattfinden, wenn das Modell zu langen Codeausschnitten veranlasst wird, die den Trainingsdaten sehr ähnlich sind“.
Dementsprechend sei „die Berufung der Kläger auf eine Studie, die allenfalls besagt, dass Copilot theoretisch von einem Benutzer dazu veranlasst werden kann, eine Übereinstimmung mit dem Code einer anderen Person zu erzeugen“, nicht überzeugend, schloss er.
Den Kläger:innen bleiben vorerst noch zwei Klagen. Bei der einen geht es um die Verletzung von Open-Source-Lizenzen, die andere beklagt Vertragsbruch. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten. Einstweilen dürfen sich die beklagten Tech-Unternehmen zurücklehnen.