Für die Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu gleicht das Urteil einem Paukenschlag: Firmen, die eine schlechte Bewertungen bekommen, sollen sich nun den Klarnamen der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers herausgeben lassen können. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg am 8. Februar 2024 unter dem Aktenzeichen Az. 7 W 11/24 entschieden. In dem Urteil heißt es, ein nicht näher genanntes Handelsunternehmen habe sich bei Kununu beschwert, da es negative Kritiken nicht nachvollziehen konnte.
Klarnamen teilen: Was sagt das Kununu-Urteil?
Dabei ging es offenbar um zwei konkrete Bewertungen aus dem Herbst 2023 mit Überschriften wie „Vorsicht bei der Firmenwahl“. Nach der Beschwerde des Unternehmens bat Kununu darum, die Kritik zu widerlegen. Da das Unternehmen jedoch nicht reagierte, bat die Arbeitgeberplattform anschließend die Personen, etwaige Tätigkeitsnachweise zu schicken. Die hat Kununu schlussendlich in anonymisierter Form an das Unternehmen geschickt.
Damit war die Sache jedoch noch nicht vom Tisch. Der Händler hat vor dem Landgericht Hamburg um eine einstweilige Verfügung gebeten, scheiterte jedoch in einem Verfahren im Januar 2024. Daraufhin legte er im Februar 2024 eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Das stimmte dem Handelsunternehmen zu. Man habe das Recht, die Klarnamen der Verfasser zu erhalten und deren Bewertungen löschen zu lassen. Arbeitgeber müssten nachvollziehen können, ob diese Personen ihnen wirklich bekannt sind.
Gehaltsabrechnungen oder Zeugnisse als Tätigkeitsnachweise würden nicht ausreichen, auch der Datenschutz greife nicht. Das OLG Hamburg macht deutlich, dass man alles daransetzen müsse, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu können.
Kununu-CEO Nina Zimmermann reagiert in einem Statement. Die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer sei oberste Priorität der Plattform, sagt sie. Die Entscheidung soll in einem Hauptverfahren überprüft werden. Man werde „weiterhin die Identität unserer Nutzer schützen und uns aufgrund dieser Entscheidung nicht dazu verpflichtet sehen, die Klarnamen unserer Nutzer herauszugeben“.