Im Dezember 2020 wurde von der US-amerikanischen Federal Trade Commission ein Kartellverfahren gegen Facebook eingereicht, das jedoch im Juni 2021 von einem Bundesrichter abgewiesen wurde. Laut des Richters konnten die Staatsanwälte nicht ausreichend nachweisen, dass Facebook in der Branche der sozialen Netzwerke ein illegales Monopol sein würde.
Da die Klage allerdings vorurteilsfrei abgewiesen wurde, ist es möglich, dass die FTC eine erneute Klage gegen Facebook einreichen darf. Und genau das hat die Bundesbehörde getan. Zunächst konnte die Klage innerhalb von 30 Tagen nachgebessert werden. Anschließend gab das Gericht der FTC noch einmal Zeit bis zum 19. August, um eine erneute Klage einzureichen.
Facebook widerspricht Anschuldigungen der US-Behörde
Nach Ansicht der Behörde muss Facebook gezwungen werden, Instagram und Whatsapp zu verkaufen, da sich einem illegalen Buy-or-bury-Programm bedient wurde, um die eigene Dominanz zu behaupten. Das Unternehmen von Mark Zuckerberg hatte beide Konkurrenten übernommen, nachdem sie in kurzer Zeit eine enorme Reichweite erzielt hatten. Aus Sicht der FTC wurden Instagram und Whatsapp von Facebook lediglich gekauft, um sie als Wettbewerber aus dem Weg zu räumen, nachdem die Smartphone-Optimierung des eigenen Produkts nur langsam voran ging. Facebook habe „unrechtmäßig innovative Konkurrenten mit beliebten mobilen Funktionen erworben, die genau dort erfolgreich waren, wo Facebook mit den eigenen Angeboten strauchelte“, heißt es in einem Statement der FTC.
Facebook selbst zeigt sich verwundert über die erneute Klage. Aus eigener Sicht habe das Unternehmen nie eine marktbeherrschende Position innegehabt. Dabei bezieht sich der Konzern auch darauf, dass sowohl die Instagram- als auch die Whatsapp-Übernahme gründlich geprüft und genehmigt wurde. Für Instagram zahlte Facebook 2012 eine Milliarde US-Dollar, bevor zwei Jahre später rund 22 Milliarden Dollar für Whatsapp fällig wurden.